Das kann noch nicht fertig sein
Doch genauer sollte man aktuell am Marktplatz nicht auf das „abgelieferte Werk“ schauen: Unebenheiten, unterschiedliche Steine, verschiedene Lücken, Fugen und Stolperfallen. Kein Wunder, dass dies auch im Ortschaftsrat entsprechend in einer mündlichen Anfrage thematisiert wurde. Zudem wurde auch die Dauer der Maßnahmen am Marktplatz und an der Grötzinger Straße kritisiert, dazu wurde auch die Verwendung unterschiedlicher Steine im Altstadtbereich moniert.
Durlacher.de hat in der Sache bei den Verkehrsbetrieben nachgehakt – gerade in Sachen „Ergebnis“, doch die Bewertung zu den Baumaßnahmen machen sich die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) ausdrücklich nicht zu eigen, die Abnahme der Baustelle erfolge noch zu einem späteren Zeitpunkt. Überraschend war jedoch eine Anmerkung der VBK zu den erwähnten Stolperfallen: „Weite Teile der historischen Durlacher Altstadt sind durch ein Kopfsteinpflaster geprägt, das per se insbesondere für Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen einen eingeschränkten Nutzungskomfort mit sich bringt.“ Dieser Aspekt gehöre bei einer Gesamtbetrachtung der Situation vor Ort dazu.
Verschiedene Steine verlegt?
Im Altstadtring liegt im historischen Kern meist ein kleinteiliges Natursteinpflaster, doch im Gehbereich sind wegen einer besseren Begehbarkeit und Nutzung oft großflächigere Platten aus stabilerem Naturstein integriert. Sicherlich ist ein Kopfsteinpflaster nicht mit einer glatten Fläche zu vergleichen, doch es geht hier eher auch um die Frage, ob die Baustellen-Verzögerungen offensichtlich Auswirkungen auf Qualität und Sicherheit gehabt haben. Denn Fugen, Abstände, Wölbung und unterschiedliche Höhen von bis zu 4 cm sind durchaus Stolperfallen an Deckel, Gleisen und Übergängen, die so nicht zu erwarten sind. Auch gehen Gerichte in der Regel ab etwa 2,5 cm von einer abhilfepflichtigen Stolperfalle aus, die von Kommunen oder Grundstückseigentümern ausgebessert oder abgesichert werden müssen.
Aus dem Durlacher Rathaus kam auf die Nachfrage die Info, dass das Tiefbauamt das Ergebnis der VBK-Maßnahme final abnehme, zudem stünde in Sachen „Materialmix“ auch die Frage an, ob das Denkmalamt bei den verwendeten Steinen entsprechend eingebunden wurde.























