Bekommt Durlach bald einen Zusatz auf dem Ortsschild?

Bekommt Durlach bald Ortsschilder mit dem Hinweis „Historische Markgrafenstadt“? So ähnlich könnten sie ausschauen (Montage). Foto/Grafik: cg

Bekommt Durlach bald Ortsschilder mit dem Hinweis „Historische Markgrafenstadt“? So ähnlich könnten sie ausschauen (Montage). Foto/Grafik: cg

Kommende Woche geht es im Durlacher Ortschaftsrat um die künftige Nennung einer Zusatzbezeichnung für Durlach: „Historische Markgrafenstadt“!

Hintergrund ist die Gemeindeordnung Baden-Württemberg, die es Gemeinden und Ortsteilen erlaubt, „Zusatzbezeichnungen zu führen, die auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinden oder der Ortsteile beruhen“. 

Trend zum Zusatzschild

Ob „Zwetschgenstadt“ (Bühl), „Schillerstadt“ (Marbach), „Melanchthonstadt“ (Bretten), „Hermann-Hesse-Stadt“ (Calw), „Waldenserort“ (Palmbach) oder „Historische Künstlerkolonie“ (Grötzingen): In der Regel ist es ein attraktives Alleinstellungsmerkmal des Ortes, das über ein simples „Hochschulstadt“ hinausgeht. Seit 2020 ist das leichter umzusetzen, so dass im Südwesten bereits über 130 Städte, Gemeinden und Ortsteile offizielle kommunalrechtliche Zusatzbezeichnungen auf ihren Ortsschildern führen.

Historisches Erbe: Als Durlach noch Regierungssitz war

Klare Ansage: Durlach weist eine herausragende historische Prägung, insbesondere durch seine Funktion als ehemalige Residenz und damit Regierungssitz der Markgrafschaft Baden-Durlach, auf. In der Zeit von 1565 bis 1715 war Durlach besonderer Mittelpunkt des politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Lebens des Territoriums und erhielt eine zentrale Rolle in der Landesgeschichte.

Rechtlich grünes Licht, aber die Kasse ist klamm

Durlach möchte mit der Zusatzbezeichnung „Historische Markgrafenstadt“ an diese bedeutende Historie des heutigen Stadtteils von Karlsruhe erinnern, dies auch nach außen sichtbar vertreten. Deshalb geht es Mittwoch im Ortschaftsrat auch um dieses Thema. Eine Vorabprüfung gemeinsam mit dem Zentralen Juristischen Dienst der Stadt ergab, dass die Zusatzbezeichnung grundsätzlich genehmigungsfähig sei. 

Da die Vorgabe jedoch vorsieht, dass eine Anbringung der Zusatzbezeichnung nicht nur auf ausgewählten Schildern zulässig ist, müssten alle Durlacher Ortsschilder entsprechend geändert werden. Vor dem Hintergrund der klammen Stadtkasse kann eine mögliche Anbringung der Zusatzbezeichnung auf den Ortseingangsschildern jedoch nur erfolgen, wenn hierfür entsprechende Spenden gefunden werden können, sodass der städtische Haushalt nicht belastet wird.

Spenden gesucht: Wie es jetzt weitergeht

Jetzt ist zunächst der Ortschaftsrat gefordert, dies dem Gemeinderat der Stadt Karlsruhe zu empfehlen, dann entscheidet Karlsruhe (mit der erforderlichen Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen), ob man es dem Innenministerium Baden-Württemberg vorschlägt. „Durlacher.de“ wird aus dem Ortschaftsrat berichten.

Weitere Informationen

Ortschaftsrat Durlach

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