So leidlich ist der betroffene Bereich mit Pkw und Rad umfahrbar, für Fußgänger, die auf den ÖPNV hoffen, stellt sich das mitunter etwas schwieriger dar, denn eine Alternative ist das aktuelle Angebot nicht wirklich. Viele laufen bis zum Bahnhof Durlach, müssen dann aber warten, da zu häufig Bahnen auf dem Weg nach Durlach bereits an der Tullastraße enden.
Zum Glück sind Händler und Gastronomie-Betriebe entlang der Pfinztalstraße wenigstens mit Umwegen zu erreichen; allerdings mussten etliche Tische und Stühle der Außengastronomie entfernt werden. Klare Ansage aufgrund verkehrsrechtlicher Anordnung: Bei Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum müssen Hauszugänge stets zugänglich bleiben.
Gastronomie verliert Platz im Freien
Sollte eine Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie auf öffentlichen Flächen aufgrund einer Baustelle nicht oder nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen werden können, „kann die für die Nutzung der Fläche erhobene Sondernutzungsgebühr anteilig für den Zeitraum der Einschränkung zurückerstattet werden“, so die Antwort der Stadt Karlsruhe auf Durlacher.de-Nachfrage: Dies müsse vom Gastronomiebetreibenden beim Ordnungs- und Bürgeramt beantragt werden.
Kein Geldtopf für Umsatzeinbußen
Anders verhalte es sich mit Umsatzeinbußen, teilte die Stadt Karlsruhe mit. Nach Auskunft der Wirtschaftsförderung gebe es „keinen Finanzpool für Umsatzeinbußen“. Was in der Karlsruher Innenstadt vorhanden ist; ist in Durlach bislang kein Thema. Entschädigungszahlungen könnten Betriebe erst dann geltend machen, wenn es zu „erheblichen Verzögerungen komme“ und der „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ nicht mehr gewährleistet sei. Aus vorübergehenden Verkehrsbeschränkungen für einige Wochen oder Monate aufgrund planmäßiger Erneuerungsarbeiten ließe sich kein Anspruch auf Entschädigung ableiten.
Behindertenparkplätze müssen frei bleiben
Da die beiden Behindertenparkplätze in der Karlsburgstraße (Nahe dem Baufeld an der Pfinztalstraße) an den ersten „Buddel-Tagen“ mit Fahrzeugen und „Bau-Utensilien“ mitunter belegt waren, hakte Durlacher.de auch in dieser Sache nach: Das Ordnungs- und Bürgeramt teilte mit, dass keine Sondernutzungserlaubnis erteilt wurde, „welche die Nutzung der Behindertenparkplätze zum Abstellen von Baustellenfahrzeugen zulässt“.
Wer kontrolliert die Baustellen-Qualität?
Nachdem Durlacher.de schon über das „Ergebnis der Baumaßnahmen“ am Durlacher Marktplatz berichtet hat, kam diese Thematik auch im Ortschaftsrat auf. Wir hakten beim Tiefbauamt nach: „Der Vorhabenträger meldet nach Fertigstellung der Leistungen die Abnahme beim Straßenbaulastträger an“, beim Tiefbauamt. „In der Regel wird das nach Fertigstellung der Gesamtmaßnahmen erfolgen. Werden Mängel festgestellt, sind diese durch den Verursacher nachzubessern und einer erneuten Abnahme zu unterziehen.“
Buddeln bis zum Weihnachtsmarkt: Klappt der Zeitplan?
Noch steht der Endtermin zum Start des Durlacher Weihnachtsmarkts, am 25. November. Ob die Verkehrsbetriebe das halten können, ist zu hoffen, denn nach monatelangen Beeinträchtigungen tut es der Durlacher Altstadt gut, wenn man wieder ohne Beeinträchtigungen ins Zentrum kommt. Bei der Modernisierung der Gleisanlagen in die Waldstadt passen die Verkehrsbetriebe jedoch schon mal ihren Bauzeitplan „kurzfristig an“, führen „Sonn- und Feiertagsarbeit“ ein, um die Arbeiten termingerecht bis zur Wiederinbetriebnahme der Strecke Ende November abschließen zu können. Ein gutes Zeichen hoffentlich auch für Durlach.




















