Im Jahr 2025 registrierte das Polizeipräsidium Karlsruhe insgesamt 1.287 Wildunfälle. Davon ereigneten sich 106 im Stadtkreis Karlsruhe, 1.144 im Landkreis Karlsruhe und 37 auf den Bundesautobahnen. Bei 15 dieser Kollisionen wurden Personen verletzt.
Eine angepasste Fahrweise kann das Risiko von Wildunfällen deutlich reduzieren. Deshalb wird allen Verkehrsteilnehmenden empfohlen, die folgenden Hinweise zu beachten – zum eigenen Schutz und zum Schutz der Wildtiere.
Besondere Vorsicht in Wildwechselgebieten
Landstraßen entlang von Wäldern und Feldern gelten als typische Risikobereiche. Verkehrszeichen zum Wildwechsel weisen auf Regionen mit erhöhter Wilddichte hin. In diesen Bereichen sollte die Geschwindigkeit insbesondere in der Dämmerung und nachts reduziert werden. Es ist jedoch zu beachten, dass Wildwechsel auch tagsüber sowie in nicht beschilderten Abschnitten stattfinden kann.
Aufmerksam fahren und den Fahrbahnrand im Blick behalten
Waldränder, Felder und Wiesen entlang der Straße sollten stets aufmerksam beobachtet werden. Der Einsatz von Fernlicht kann helfen, Wildtiere frühzeitig zu erkennen. Bei Gegenverkehr oder Wildsichtung sollte das Fernlicht rechtzeitig abgeschaltet werden, um andere Verkehrsteilnehmende sowie die Tiere nicht zu blenden. Ablenkungen durch Mobiltelefone oder Touchdisplays im Fahrzeug sind zu vermeiden. Ein ausreichender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sowie eine vorausschauende und konzentrierte Fahrweise tragen wesentlich dazu bei, die Unfallgefahr zu reduzieren.
Richtig reagieren bei Wildsichtung
Es sollte stets damit gerechnet werden, dass Tiere selten allein unterwegs sind. Überquert ein Tier die Straße, können weitere folgen. In solchen Situationen wird empfohlen, zu hupen und kontrolliert zu bremsen, ohne sich oder andere zu gefährden. Ist ein Zusammenstoß unvermeidbar, sollte das Lenkrad festgehalten und auf unkontrollierte Ausweichmanöver verzichtet werden. Kollisionen mit dem Gegenverkehr oder ein Abkommen von der Fahrbahn sind häufig mit schwerwiegenderen Folgen verbunden.
Richtig handeln nach einem Wildunfall
Nach einem Wildunfall ist unverzüglich anzuhalten, die Warnblinkanlage einzuschalten und die Unfallstelle mit einem Warndreieck in ausreichendem Abstand zu sichern. Erste Hilfe ist zu leisten und die Polizei unter der Notrufnummer 110 zu verständigen – auch dann, wenn kein erkennbarer Schaden entstanden ist. Verletzte Tiere sollten weder berührt noch verfolgt werden, da Verletzungs- und Infektionsrisiken bestehen. Totes Wild darf nur mit Einmalhandschuhen von der Fahrbahn entfernt werden. Ist dies nicht gefahrlos möglich, sollte stattdessen die Gefahrenstelle abgesichert werden.
Rechtslage
Unfallbeteiligte sind gesetzlich verpflichtet, unnötiges Leid verletzter Tiere zu verhindern und einen Wildunfall unverzüglich zu melden. Darüber hinaus besteht eine Verkehrssicherungspflicht zur Absicherung der Unfall- und Gefahrenstelle. Das Mitnehmen von Wild ist nicht gestattet und kann den Tatbestand der Jagdwilderei erfüllen.
















