Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigt Haushaltssatzung mit Haushaltsplan

Karlsruher Rathaus. Foto: cg

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Karlsruhe für 2026/27 mit Einschränkungen genehmigt. Foto: cg

Haushaltsjahre 2026/2027: Kreditobergrenze bleibt erwartungsgemäß bestehen – Keine Genehmigung für Verpflichtungsermächtigungen

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Karlsruhe für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 bestätigt. Die Erreichung der Genehmigung des vorgelegten Doppelhaushalts sei ein errungener Erfolg im gemeinsamen Handeln zwischen dem Gemeinderat und der Stadtverwaltung unter sehr schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, so die Stadt Karlsruhe.

Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und Finanzdezernentin Gabriele Luczak-Schwarz bedanken sich aber auch bei den Mitarbeitenden des Konzerns Stadt Karlsruhe – sowohl in der Stadtverwaltung als auch in den städtischen Gesellschaften.

Allerdings wurden wie in den Vorjahren die in der Haushaltssatzung vorgesehenen Kreditermächtigungen für die Haushaltsjahre 2026 (213,0 Mio. Euro) und 2027 (218,0 Mio. Euro) durch das Regierungspräsidium auf jährlich 200,0 Mio. Euro festgesetzt. Nach Auffassung des Regierungspräsidiums ist diese Begrenzung sowie die grundsätzliche Überprüfung des Investitionsprogramms mit Blick auf die Aufgabenwertigkeit dringend geboten, da die nur geringe Eigenfinanzierungskraft der Stadt Karlsruhe mit Hinblick auf den hohen Kreditbedarf zur Finanzierung der vorgesehenen Investitionen und dem bereits überdurchschnittlich hohem Verschuldungsgrad in einem groben Missverhältnis steht.

Nicht genehmigte Verpflichtungsermächtigungen

Eine Verschärfung der bisherigen Auflagen des Regierungspräsidiums stellen dagegen die nun erstmalig nicht genehmigten eingeplanten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 25,4 Mio. Euro (2026) sowie 93,8 Mio. Euro (2027) dar. Die damit verbundenen Auswirkungen auf das Investitionsprogramm der Stadt Karlsruhe werden nun geprüft.

Ferner ist das seit 2021 weiterentwickelte Haushaltssicherungskonzept mit der Zielsetzung fortzuschreiben, das ordentliche Ergebnis der Haushaltsjahre 2026 und 2027 deutlich zu verbessern und bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums, also Ende 2030, ein ausgeglichenes ordentliches Ergebnis zu erzielen. In diesem Zuge ist die Stärkung der Liquidität von entscheidender Bedeutung.

Die Stadtverwaltung prüft derzeit nun die Festsetzungen und Auflagen des Regierungspräsidiums.

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