Knöllchen auf dem Alten Schlachthof im Fokus

Parken ist auf dem Alten Schlachthof laut Angaben nur auf gekennzeichneten Flächen gestattet. Doch wo sind Kennzeichnungen? Foto: jow

Parken ist auf dem Alten Schlachthof laut Angaben nur auf gekennzeichneten Flächen gestattet. Doch wo sind Kennzeichnungen? Foto: jow

Die aktuelle Parksituation auf dem Areal am Alten Schlachthof in Karlsruhe, einem rund sieben Hektar großen Gelände in der Oststadt, steht aktuell häufiger im Fokus. Doch nicht etwa wegen der vielen kulturellen Events und einer Überfüllung, sondern wegen der allgemeinen Situation in diesem Bereich, der von der „Karlsruher Fächer GmbH“ verwaltet wird – auch offensichtlich mit einer „Bewirtschaftung des Parkraums“.

Bei der Einfahrt von der Durlacher Allee ist tagsüber eher nur beiläufig ein Schild an einer Gebäudewand zu erkennen, abends nicht wirklich, das darauf hinweist, dass auf diesem Gelände mit rund 150 Betrieben Parkplätze (tagsüber viel Leerstand) nur eingeschränkt nutzbar sind; in „gekennzeichneten Flächen“. Ein weiteres Schild erläutert später auf dem Areal; dass die Fläche Mo – Fr tagsüber für „Nutzer mit Parkausweis“ oder „maximal zwei Stunden mit Parkscheibe“ nutzbar sei, allerdings mit dem Zusatz „Zuwiderhandlungen können nach §12 LOWiG geahndet werden.“

Das „Landesordnungswidrigkeitengesetz“ regelt unter diesem Paragrafen, dass jene ordnungswidrig handeln, die ein Kraftfahrzeug auf einem Stellplatz unbefugt parken, obwohl deutlich sichtbar und allgemein verständlich darauf hingewiesen wird, dass die Benutzung durch Unbefugte untersagt ist: „Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.“ Die Höhe der Geldbuße regelt in diesem Fall die Kommune.

So weit verständlich, doch mit der Begrifflichkeit „gekennzeichnete Flächen“ ist das auf diesem Areal so eine Sache: Zählen dünne Namensbezeichnungen auf dem Boden, verblasste Streifen, andere Steine, abgesetzte Flächen oder Kiesbereiche neben Wegen als „Kennzeichnung“? Gerade da eine erkennbare Beschilderung bei Einfahrt auf das Gelände zunächst nicht vorhanden ist.

Dem Vernehmen nach hat es zuletzt wohl ordentlich Knöllchen „gehagelt“, monieren etliche Bürgerinnen und Bürger, so dass die FDP/FW-Fraktion nun eine Anfrage gestellt hat: „Weshalb sind entsprechende Hinweisschilder nur vor einer von zwei Zufahrten der Parkplätze aufgestellt?“

Diese Situation vor Ort führt zur nächsten Frage: Weshalb bestehen die „gekennzeichneten Flächen“ mitunter lediglich aus dünnen, teilweise nicht mehr lesbaren (abends schon gar nicht) und „willkürlich auf der Fläche verteilten Schriftzügen?“ Die Fraktion halte es für rechtlich angreifbar und bürgerfern, Verwarnungen auszusprechen, wenn Verkehrsteilnehmer nicht von jeder Zufahrt auf das Areal diese Sonderregelung erkennen können. Darüber hinaus stelle es einen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot dar, wenn solch gekennzeichnete Flächen kaum erkennbar sind, zudem aus einem Webeschriftzug bestehen, statt aus üblichen durchgezogenen, deutlich sichtbaren weißen Balken, auf den zu kennzeichnenden Flächen.

„Knöllchen-Pakete“ zugestellt

Es hat fast den Eindruck, dass die Stadt Karlsruhe die klamme Stadtkasse nun auch mit einer Art „Knöllchen-Offensive“ im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft ausgleichen möchte. In diese Richtung geht auch die Erfahrung, die die FDP/FW-Fraktion mitteilt: In mehreren Fällen gab es nach einem „Verstoß“ nicht den üblichen Hinweis auf das angebliche „Fehlverhalten“, sondern es wurde gar ein „Knöllchen-Paket“ zugestellt: „Bis zu zehn gebührenpflichtige Verwarnungen wurden gesammelt an Verkehrsteilnehmer zugestellt“, wundert sich Gemeinderat Thomas H. Hock, „ohne dass diese ein einziges Mal einen Hinweis beziehungsweise eine Anhörung erhalten haben.“

Dieses Verhalten vermittle Bürgern durchaus, dass das Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe seine Entscheidungen auf einer willkür- statt rechtsstaatlichen Handlungsgrundlage treffe. Dazu stellen sich weitere Fragen: Wer bekommt warum und wo auf dem Areal ein Knöllchen? „Wurden Mieter auf dem Gelände darauf hingewiesen, dass sie für sich beziehungsweise für die Belegschaft Parkausweise erwerben können?“, fragt die FDP/FW-Fraktion. Die aktuelle Parksituation – nach den offensichtlichen Regularien der „Fächer GmbH“ – sind dazu weder verständlich, noch vermittelbar! So erweckt es durchaus den Eindruck, dass Knöllchen in diesem Bereich willkürlich verteilt werden.

Vom ursprünglichen Parkkonzept abgewichen

Zudem moniert die FDP/FW-Fraktion, dass vom ursprünglichen Parkkonzept abgewichen worden sei: Der öffentliche Raum spiele in diesem Bereich eine wesentliche Rolle. Er sei nicht nur Transit- und Parkierungsraum, sondern vor allem ein Ort der Kommunikation, heißt es im „Gestaltungshandbuch Alter Schlachthof“: Wie viel Fläche für geparkte Fahrzeuge genutzt wird, hänge vom Mobilitätsverhalten aller ab. Doch auch der ehemalige Bürgermeister Michael Obert betont, dass ursprünglich keine Sonderparkflächen ausgewiesen werden sollten.

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