Kunden sollen wählen: TSK führt Wahlmöglichkeit zwischen Voll- und Teilservice ein

Restmüll und Grüne Tonne. Foto: om

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Von Januar 2026 bis zum 30. April 2026 können Bürgerinnen und Bürger entscheiden, wie ihre Abfallbehälter ab 2027 geholt werden.

Das Team Sauberes Karlsruhe (TSK) führt für die 2-rädrigen Abfallbehälter der Fraktionen Restmüll, Papier/Pappe und Bioabfall die Wahlmöglichkeit zwischen Voll- und Teilservice ein. 4-rädrige Behälter bleiben grundsätzlich im Vollservice. Damit wird das zweite Teilprojekt umgesetzt, das der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe für die Neuordnung des Vollservice bei der Abfallsammlung der Fraktionen Restmüll, Bioabfall und Papier/Pappe in der Sitzung am 27. Mai 2025 beschlossen hat.

Gleicher Service in ganz Karlsruhe

Damit werden die bisher unterschiedlichen Regelungen in den Stadtteilen vereinheitlicht und eine faire Wahlmöglichkeit für Karlsruhe geschaffen. Aktuell ist die Stadt Karlsruhe in zwei Entsorgungsgebiete eingeteilt. In den Stadtteilen Hohenwettersbach, Neureut, Grünwettersbach, Palmbach und Wolfartsweier werden die Abfallbehälter im Teilservice entsorgt. In den übrigen Stadtteilen gibt es einen Vollservice.

Was heißt eigentlich Vollservice?

Laut TSK bedeutet Vollservice das Holen, Entleeren und Zurückstellen der Abfallbehälter vom Standplatz durch Mitarbeitende des TSK. Der einfache Weg zum Standplatz darf höchstens 35 Meter Entfernung zum Fahrbahnrand, nicht mehr als zehn Stufen und eine maximale Steigung von fünf Prozent aufweisen. Standplätze, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, werden künftig nicht mehr im Vollservice durch Mitarbeitende des TSK geholt. Die Information der betroffenen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer läuft bereits seit Mitte 2025 nach Stadtteilen geordnet. In den Stadtteilen Südstadt, Weiherfeld-Dammerstock, Knielingen, Nordstadt, Nordweststadt, Weststadt, Innenstadt-West und Südweststadt werden die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer noch über die neuen Vorgaben informiert.

Und Teilservice?

Von Teilservice wird gesprochen, wenn die Abfallbehälter von den Eigentümerinnen und Eigentümern rechtzeitig frei zugänglich am Straßen- oder Gehwegrand bereitgestellt und von dort durch die Mitarbeitenden des TSK geleert werden. Die Abfallbehälter sind durch die Bewohnerinnen und Bewohner unverzüglich nach der Leerung wieder zurück an den Standplatz zu stellen.

Es besteht manche Ausnahme

Von der Wahlmöglichkeit ausgenommen sind bestimmte Adressen, die in den Kernstadtgebieten der Karlsruher Innenstadt, von Mühlburg und von Durlach liegen. Der Vollservice wird hier weiterhin in vollem Umfang erbracht, auch über die festgelegten Begrenzungen hinaus. Gründe hierfür sind das hohe Fußgängeraufkommen, die Vielzahl an Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben sowie die Wahrung eines repräsentativen Stadtbildes. Ob Bürgerinnen und Bürger in den Kernstadtgebieten wohnen, können sie der Grafik unter tsk.karlsruhe.de/wahl entnehmen.

Was muss der Hauseigentümer tun?

Wenn man mit seiner bisheriegne Holart zufrieden ist, mus man nichts tun. Wenn man seinen Vertrag ändern will, kann man das über die Behördennummer 115 oder besser und schneller über die Website des TSK (siehe Links). Im Januar 2026 erhalten alle Karlsruher Eigentümerinnen und Eigentümer, die wählen können, ein Schreiben des TSK mit allen Informationen.

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