Stadt Karlsruhe verfügt Stellenbesetzungssperre

Über eine Haushaltssperre berät der Gemeinderat im März. Foto: cg

Über eine Haushaltssperre berät der Gemeinderat im März. Foto: cg

Einbruch der Gewerbesteuer erfordert Sofortmaßnahme – Entscheidung über Haushaltssperre im März.

Mit einer Sofortmaßnahme reagiert die Stadt Karlsruhe auf einen drastischen Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen. „Wir brauchen eine Vollbremsung auf der Ausgabenseite“, so Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup zur aktuellen Situation. Gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung wird die Gewerbesteuer im Jahr 2026 deutlich geringer ausfallen. Hinzu kommen Rückerstattungsansprüche aus den Vorjahren. Daraus entsteht ein Rückgang um insgesamt 50 Millionen Euro, teilt die Stadtverwaltung mit.

Vor diesem Hintergrund sieht sich Mentrup gezwungen, für alle Dienststellen und Eigenbetriebe der Stadt Karlsruhe zum 1. März 2026 eine umfassende Stellenbesetzungssperre zu verfügen. Darüber hat der Oberbürgermeister die Amtsleitungen und Eigenbetriebsleitungen am 12. Februar 2026 informiert. Die Stellenbesetzungssperre ist vorerst bis zum 31. Dezember 2026 befristet.

Keine Neubesetzung von Stellen

Die Sperre bedeutet, dass in dieser Zeit grundsätzlich keine Stellen neu besetzt werden. Bereits erteilte Einstellungszusagen haben weiterhin Bestand. Der Einstellungsstopp wird nach Berechnung der Stadtverwaltung bei weitem nicht ausreichen, um die zusätzliche Finanzlücke zu schließen. Bereits in der Gemeinderatssitzung im März wird die Stadtverwaltung dem Rat eine Konzeption zur Umsetzung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre in der Höhe von insgesamt 60 Millionen Euro zur Entscheidung vorlegen. Dieser Betrag beinhaltet neben dem Gewerbesteuerrückgang auch eine sogenannte globale Minderausgabe aus dem Haushaltsplan – eine Einsparung, die durch konkrete Maßnahmen zu unterlegen ist.

Der Doppelhaushalt 2026/2027 wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 22. Dezember 2025 beschlossen (siehe Artikel zum Thema). Er liegt aktuell dem Regierungspräsidium Karlsruhe zur Genehmigung vor. Der inzwischen aufgetretene Einbruch der Gewerbesteuer erfordert Maßnahmen, die über die ursprüngliche Haushaltsplanung hinausgehen.

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