Landtagswahl 2026: Hinweise zur Wahl im Wahllokal

Wahlhelfer sorgen für einen reibungslosen Ablauf (Symbolbild). Foto: cg

Wahlhelfer sorgen für einen reibungslosen Ablauf (Symbolbild). Foto: cg

Die Landtagswahl steht vor der Tür. Am Sonntag, den 8. März 2026, sind rund 205.000 wahlberechtigte Karlsruherinnen und Karlsruher aufgerufen, ihre Stimme abzugeben.

Hierzu gibt Kreiswahlleiter Dr. Albert Käuflein nochmals Hinweise. Die 75 Wahllokale im Wahlkreis 27 – Karlsruhe I und 76 Wahllokale im Wahlkreis 28 – Karlsruhe II sind am Wahltag jeweils von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Wählerinnen und Wähler sollen zur Stimmabgabe ihren Personalausweis oder Reisepass und, wenn möglich, die Wahlbenachrichtigung mitbringen.

Die Wahlbenachrichtigung enthält wichtige Informationen zum Wahlgebäude sowie zum Wahlraum. Alternativ kann zur Recherche des Wahllokals der Wahllokalfinder im Netz (siehe Links) genutzt werden.

Sowohl die Wahlhandlung als auch die Ergebnisermittlung sind öffentlich, dennoch gilt es einiges zu beachten. In der Wahlkabine darf weder fotografiert noch gefilmt werden, damit soll die Beeinflussung von Wählenden unterbunden und das Wahlgeheimnis geschützt werden.

Um einer Beeinflussung vorzubeugen, ist zudem jede Form von Wahlwerbung im Wahllokal sowie in dessen direkter Umgebung verboten. Jegliche Störung der Ruhe und Ordnung im Wahlraum ist zu unterlassen. Die Wahlhelfenden vor Ort sind befugt, die Störer des Wahlraums zu verweisen.

Sollten Wählerinnen und Wähler Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht erhalten haben, ist eine Stimmabgabe im Wahllokal leider nicht mehr möglich. In solchen Fällen bittet Kreiswahlleiter Dr. Albert Käuflein die betroffenen Personen darum, schnellstmöglich Kontakt mit dem Briefwahlbüro aufzunehmen.

Ersatzunterlagen können aus rechtlichen Gründen nur noch bis Samstag, 7. März 2026, 12 Uhr, ausgestellt werden.

Weitere Informationen

Sonderseite: Landtagswahl 2026

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