Wo viele Menschen zusammenkommen und Alkohol konsumiert wird, steigt das Risiko für Konflikte, Straftaten und Unfälle. Die Polizei appelliert daher an gegenseitige Rücksichtnahme und deeskalierendes Verhalten. Bei Bedrohungen oder Belästigungen sollten Betroffene gezielt Hilfe suchen oder den Notruf 110 wählen. Auch zum Schutz vor K.-o.-Tropfen wird geraten, Getränke nicht unbeaufsichtigt zu lassen und in Gruppen aufeinander zu achten.
Zudem warnt die Polizei vor Taschen- und Gelegenheitsdiebstählen im Gedränge. Wertgegenstände sollten körpernah in verschlossenen Taschen getragen werden. Bei Verlust von Zahlungskarten ist eine sofortige Sperrung erforderlich.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Jugendschutz
Alkohol, Tabakwaren, E-Zigaretten sowie Cannabis stellen insbesondere für Kinder und Jugendliche erhebliche Risiken dar. Die Polizei erinnert daran, dass Bier und Wein erst ab 16 Jahren, Spirituosen ausschließlich ab 18 Jahren abgegeben werden dürfen. Tabakprodukte, Vapes sowie Cannabis sind für Minderjährige grundsätzlich verboten. Der Jugendschutz gilt uneingeschränkt auch während der Fastnachtszeit.
Die Polizei appelliert an Eltern, Veranstalter, Vereine und den Handel, gesetzliche Vorgaben konsequent einzuhalten. Veranstalter sollten Alterskontrollen durchführen, Personal entsprechend schulen und Jugendschutzmaßnahmen bereits bei der Bewerbung von Veranstaltungen klar kommunizieren.
Die Polizei wünscht allen Närrinnen und Narren eine fröhliche, aber vor allem sichere Fastnachtszeitszeit.





















