Das Verbot dient dem Schutz von Prostituierten. Es liegen weiterhin konkrete Erkenntnisse vor, die auf kriminelle Organisationsstrukturen zum Nachteil von in der Straßenprostitution tätigen Menschen hindeuten. Im März hatte die Stadt Karlsruhe das derzeit noch bis zum 21. September 2025 geltende Verbot der Straßenprostitution erstmals verfügt (siehe „Artikel zum Thema“). Im Nachgang kam es zu einer räumlichen Verlagerung nach Bruchsal. Dort stellte die Polizei ebenfalls Störungen der öffentlichen Sicherheit fest. Zwischenzeitlich führte dies zu einer Verbotsregelung für den betroffenen Bereich in Bruchsal.
Ziel bleibt es weiterhin sicherzustellen, dass betroffene Personen Zugang zu Beratung, Schutz und Unterstützungsangeboten erhalten.
Die Einhaltung des Verbots wird weiterhin konsequent durch die Polizei sowie den Kommunalen Ordnungsdienst kontrolliert.
















