Gleichzeitig könne ein geeigneter Veranstaltungsort, auch mit Programm, für alleinstehende Menschen eine Möglichkeit sein, um Silvester nicht allein verbringen zu müssen.
Das Stadtamt Durlach nahm zur Klärung einzuhaltender Vorgaben sowie der Einholung von Erfahrungswerten und Eckdaten einer solchen Veranstaltung Kontakt zur Karlsruher Marketing- und Event GmbH (KME) sowie dem Ordnungs- und Bürgeramt auf.
Denn ob geeignete Veranstaltungsfläche, Örtlichkeit, Zielgruppe, Sicherheit, Jugendschutz, rechtliche Vorgaben, Sicherheitsdienst, Brand- und Umweltschutz der Umgebung, Abstandsflächen zu Menschen und Gebäuden oder Besucherströme: Für die Identifizierung einer geeigneten Veranstaltungsfläche müssen mehrere Faktoren Beachtung finden.
Zahlreiche Sicherheitsaspekte zu beachten
Sollte ein Feuerwerk veranstaltet werden, seien Abstände einzuhalten: Hier könne, so das Stadtamt, als Faustregel dienen, dass bei einem Feuerwerk in 60 bis 100 Metern Höhe ein Schutzradius von mindestens 200 Metern vorzusehen ist! Dazu seien Flächenbedarf und Abstandsflächen einzukalkulieren, Sicherheitsaspekte, dazu dürfe in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie sonstigen brandempfindlichen Gebäuden keine pyrotechnischen Gegenstände abgebrannt werden.
Am finanziellen und personellen Limit
Damit eine solche Veranstaltung jedoch auch Besucher anzieht, spielen Zielgruppe, professionelles Rahmenprogramm und gute Lage des Veranstaltungsorts eine große Rolle. Doch die Faktoren „Kosten“ und „Personalbedarf“ spielen eine gehörige Rolle; angefangen – je nach Angebot und Umfang, Feuerwerk, Drohnen (noch teurer), Sicherheit, Bühne, Witterung, Sanitärangebote etc. – von einer hohen vierstellen Summe bis sogar in den sechsstelligen Bereich! „Bereits die Veranstaltung in Karlsruhe sei personell am Limit des Möglichen.“ Auch die Silvesternacht am Turmberg stelle schon heute eine personelle Herausforderung dar; angefangen von der Steuerung der Zufahrtswege, Sicherheitsdienste und weitere Maßnahmen. Das würde schon heute das Stadtamt personell an die Grenzen der Kapazität bringen.
Feuerwerksverbot in der Durlacher Altstadt
Ein mögliches Feuerwerksverbot im Durlacher Altstadtbereich wurde geprüft; das Ordnungsamt sehe das als erfolgversprechend an. Diese Problematik wurde – mit fachlicher Beratung durch die Branddirektion – ebenso im Ältestenrat thematisiert, auch in der Frage nach der Umsetzbarkeit.
Die Verwaltung wie auch die „KME“ konnten keine geeignete Fläche, welche eine erfolgreiche Durchführung einer solchen zentralen Veranstaltung in Durlach annehmen lässt, identifizieren. Die Verwaltung empfiehlt aus den angeführten Gründen, auf eine zweite Silvesterveranstaltung der Stadtverwaltung oder Tochtergesellschaften innerhalb der Stadt Karlsruhe zu verzichten. Der Ortschaftsrat nahm diese Empfehlung zur Kenntnis.




















