Thema „Vollservice“
Die geplante Änderung (Details weiter unten), soll am Dienstag, 27. Mai 2025, im Gemeinderat beraten und beschlossen werden. Die Änderung schaffe „eine neue Ausgestaltung und präzise Definition des zukünftig im Stadtgebiet Karlsruhe geleisteten Service“, so die Stadt Karlsruhe in ihrer Mitteilung. „Vollservice“ nennt sich der Service, den Karlsruherinnen und Karlsruher im Stadtgebiet (nicht jedoch in Randgebieten und im Umland) gewohnt sind/waren: Also die Tonnen vom Standort im oder am Gebäude holen, eventuell (wie früher) mit Schlüssel die Haustüre aufschließen oder klingeln, die Tonnen zum Fahrzeug bringen, entleeren - und sie wieder an den Standort zurückbringen.
Bebauung der Stadt sorgt für Schwierigkeiten
Der externe „Dienstleister“ hatte durch Auslegung der Formulierung in der Ausschreibung bei der Wertstoff-Entsorgung das Thema zu einem Stadt-weiten und massiven Ärgernis in der Bürgerschaft gemacht – durch nicht abgeholte Tonnen, ignorierte Standorte, nicht Klingeln, die Weigerung, Standorte mit Stufen zu holen, weitere Wege zu bedienen, mitunter auch durch das Nicht-Zurückstellen der Tonnen ... Kurzum: Das zuständige Dezernat der Stadt Karlsruhe machte unterm Strich wie der Gemeinderat keine gute Figur bei dem gesamten Thema – denn in der Folge murrten (zurecht) neben den Bürgern auch die städtischen „Müllwerker“ ob der zunächst unterschiedlichen Behandlung.
Die Änderung bei der Abholung hatte dann Folgen für die Haushalte in Karlsruhe! Nicht überraschend bei einer fast durchgehenden Bebauung in einer Stadt, die überwiegend in den vorigen Jahrhunderten erbaut wurde; das sorgt schon alleine durch die Bauweise damals für andere „Rahmenbedingungen“ – wie unter anderem Treppen zum Eingang, Hinterhäuser, enge Bebauung, keine Stellplätze/Platz für Tonnen vor dem Haus etc.
Jetzt soll es ab September besser werden ...
Was früher in Karlsruhe – nicht in den Randgebieten – schon üblich war, soll nach einem positiven Entscheid durch den Gemeinderat dann künftig für die meisten Haushalte (mit geänderten Parametern) „wieder funktionen“: Der Vollservice, also das Holen und Zurückstellen von zweirädrigen Abfallbehältern, auf maximal 35 Meter Entfernung zwischen Fahrbahnrand und Standplatz bis zu zehn Stufen und 5 Prozent Steigung. Eingeschlossen sei auch die Vorgabe, im Rahmen des Vollservice mitunter an den Haustüren der Gebäude zu klingeln.
Die angestrebte „Neuregelung“ wurde im Betriebsausschuss vorberaten, zudem wurde diese „Neuordnung“ des Vollservice dem Vorstand des „Arbeitskreises Karlsruher Bürgergemeinschaft“ vorab vorgestellt. Im Laufe des Monats Mai werden dazu auch die Ortschaftsräte eingebunden, bevor der Gemeinderat über das neue Konzept final entscheiden muss.
Blick auf die Änderungen
In einem ersten Schritt sollen die Änderungen bei der Abholung vom Standplatz der Abfallsammelbehälter für Restmüll, Bioabfall und Papier/Pappe (nicht Wertstoff) ab September 2025 greifen. Ab dem 1. Januar 2027 soll dann als zweiter Schritt eine Wahlmöglichkeit zwischen Teilservice und Vollservice eingeführt werden – durchaus ein Kostenfaktor!
„Die neue Regelung geht über die bisherigen, engeren Festlegungen der Abfallentsorgungssatzung deutlich hinaus“, betont die zuständige Bürgermeisterin Bettina Lisbach. „Damit können wir weiterhin einen Vollservice in bekanntem Umfang für 93,5 % der Standplätze ermöglichen.“ Dies entspreche etwa 34.600 Standplätzen von zwei-rädrigen Abfallbehältern und werde im gesamten Karlsruher Stadtgebiet umgesetzt. Für die vier-rädrigen Behälter soll die neue Regelung nicht gelten.
Ausnahme: Innenstädte
Ausgenommen von den Änderungen beim Vollservice sollen zudem die Kernstadtgebiete in der Karlsruher Innenstadt, in Mühlburg und in Durlach sein. Aufgrund des hohen Fußgängeraufkommens, der Vielzahl an Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben sowie zur Wahrung eines repräsentativen Stadtbildes soll die Leistung in diesen Gebieten weiterhin in vollem Umfang erbracht werden. Eine klare Ansage, denn wohl kaum jemand mag an „Mülltonnen-Barrieren“ vorbei durch die Stadt schlendern oder gar Slalom in die Geschäfte um Mülltonnen laufen! Ganz abgesehen davon, dass die Bebauung mancher Viertel die Menge der notwendigen Stellplätze auf der Straße für die Mülltonnen gar nicht zulässt!
Und nicht „satzungskonforme“ Standorte?
Für die wird mehr Aufwand notwendig – oder es wird teurer! Denn für Standorte, die über diese geplanten Vorgaben (oben genannt) hinausgehen – das seien etwa 2.400 Standplätze oder 6,5 %) – werde dann kein Vollservice angeboten. Wo Standorte diesen neuen Vorgaben nicht entsprächen, „können alternative, den neuen Kriterien entsprechende Standplätze auf privatem Grund eingerichtet werden“, so die Stadtverwaltung. Was bei enger Bebauung wohl nicht immer so einfach umsetzbar sein wird. Hier sind aber auch Verwaltung und Gemeinderat in der Pflicht, die in den vergangenen Monaten etliche Bauprojekte in Karlsruhe in Sachen „Nachverdichtung“ auf den Weg gebracht haben. Da ist – quasi städtisch verordnet – der Ärger schon vorprogrammiert.
Denn die Haltung der städtischen „Müllwerker“ ist deutlich: Falls kein alternativer Standplatz möglich ist, wird „eine Bereitstellung der Abfallbehälter für Restmüll, Bioabfall und Papier/Pappe notwendig“. Übersetzt heißt das, dass Bewohner/Eigentümer sich um eine (wohl kostenpflichtige) Lösung kümmern müssen! Ob durch Hausverwaltung, Hauseigentümer, Helfer oder durch beauftragte Dienstleister. Noch zu klären – und darüber gab das zuständige Dezernat noch keine Info – in welchem Zeitrahmen die Tonnen dann bereitgestellt und weggebracht werden müssen. Denn sonst sind viele Flächen vor den Häusern in betroffenen Gebieten nur noch temporäre Stellplätze für Mülltonnen (siehe Bild)!