Bundestagswahl 2025: Fragen und Antworten zur Wahlbenachrichtigung und Briefwahl

Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab dem 10. Februar verschickt. Foto: om

Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab dem 10. Februar verschickt. Foto: om

Aktuell werden die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zugestellt. Alle wahlberechtigten Karlsruherinnen und Karlsruher sollten somit ihre Wahlbenachrichtigung im Briefkasten vorfinden.

Personen, die bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, sollen sich in jedem Fall ab Montag, 3. Februar 2025, mit dem Wahlamt unter der Telefonnummer 0721 / 133-1250 in Verbindung setzen.

Der Wahlbenachrichtigung kann entnommen werden, wo sich das jeweilige Wahllokal für die Stimmabgabe an der Urne befindet sowie, ob dieses rollstuhlgerecht zugänglich ist. Daneben ist eine Angabe zu Wahlbezirks- und Wählernummer auf der Wahlbenachrichtigung hinterlegt. Dabei ist zu beachten, dass sich das Wahllokal zur letzten Wahl geändert haben kann.

Wie wird Briefwahl beantragt?

Dazu gibt es verschiedene Antragswege, wobei die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen durch das automatisierte Verfahren per QR-Code oder direkt im Internet über www.karlsruhe.de/wahlen am schnellsten bearbeitet wird. Natürlich ist auch die schriftliche Beantragung der Briefwahlunterlagen per Post sowie die persönliche Antragsstellung im Briefwahlbüro in der Kriegsstraße 100 ab dem 10. Februar 2025 möglich.

Das Wahlamt weist jedoch darauf hin, dass zwar Briefwahlunterlagen ab sofort beantragt, jedoch zurzeit noch nicht ausgestellt werden können. Voraussichtlich erst ab dem 10. Februar können die Briefwahlunterlagen versendet werden. Der kurze Briefwahlzeitraum von rund zwei Wochen ist unmittelbare Konsequenz einer vorgezogenen Neuwahl innerhalb der vom Grundgesetz vorgegebenen Frist. Sobald die Stimmzettel vorliegen, wird die Stadt Karlsruhe umgehend mit dem Versand der Briefwahlunterlagen beginnen.

Das Wahlamt bittet dies bei der Entscheidung, Briefwahlunterlagen zu beantragen, zu beachten. Es ist nicht möglich, nach Beantragung und Nichterhalt der Briefwahlunterlagen in einem Wahllokal am Wahltag zu wählen.

Weitere Informationen

Sonderseite Bundestagswahl 2025

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