Mit Beginn des Schuljahres 2025/26 sollen laut § 73 Schulgesetz alle Kinder schulpflichtig werden, die bis 30. Juni 2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Die zwischen dem 1. Juli 2018 und 30. Juni 2019 geborenen Kinder müssen daher in der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule angemeldet werden.
Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2019 und dem 30. Juni 2020 geboren sind, können von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden. Sie erhalten dann den Status eines schulpflichtigen Kindes. Voraussetzung ist die Schulbereitschaft des Kindes, die nach wie vor von der Schulleitung – gegebenenfalls unter Einbeziehung eines pädagogisch-psychologischen Gutachtens und eines Gutachtens des Gesundheitsamts – festgestellt wird. Ansonsten wird das Kind vom Schulbesuch zurückgestellt.
Vorzeitige Einschulung oder Zurückstellung
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Einschulung oder der Zurückstellung vom Schulbesuch. Die Schulleiterinnen beziehungsweise Schulleiter erteilen entsprechende Auskunft.
Kinder, die eine Privatschule besuchen und dort angemeldet werden, müssen zuvor an der zuständigen Grundschule unter Vorlage des entsprechenden Nachweises abgemeldet werden. Ebenfalls an der zuständigen Grundschule müssen sich Eltern melden, die einen Schulbezirkswechsel zum Beispiel wegen Besuchs einer Ganztagsgrundschule wünschen.
Die Eltern im Bereich der Stadt Karlsruhe werden gebeten, folgenden Anmeldetermin wahrzunehmen: Mittwoch, 12. Februar 2025
Über das Zeitfenster am Anmeldetag informiert die zuständige Grundschule, zusätzlich stehen auch die Öffnungszeiten der einzelnen Schulsekretariate zur Verfügung. An größeren Grundschulen kann die Anmeldung gegebenenfalls auf mehrere Tage ausgeweitet vorgenommen werden. Konkrete Auskünfte zur Anmeldung Ihres Kindes erteilen die zuständigen Grundschulen des Schulbezirks.
Unterlagen für die Anmeldung
Mitzubringen sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und der Nachweis über eine Masernimpfung oder Masern-Immunität des Kindes. Alle anzumeldenden Kinder sollen möglichst persönlich vorgestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch Erkrankte oder Kinder mit besonderem Förderbedarf anzumelden sind.
Die Aufnahme in eine bestimmte Schule kann eingeschränkt werden, wenn die Bildung zusätzlicher Eingangsklassen auf Dauer nicht gewährleistet ist.