Stadt fördert Beschaffung privat genutzter Lastenräder

Beliebtes Fortbewegungsmittel: Die Nutzerinnen und Nutzer von Lastenrädern, die mit städtischen Mitteln gefördert wurden, versammelten sich 2021 zum Gruppenbild auf dem Marktplatz. Foto: Stadt Karlsruhe

Beliebtes Fortbewegungsmittel: Die Nutzerinnen und Nutzer von Lastenrädern, die mit städtischen Mitteln gefördert wurden, versammelten sich 2021 zum Gruppenbild auf dem Marktplatz. Foto: Stadt Karlsruhe

Kreis der Berechtigten wurde erweitert. Anträge können ab dem 12. Januar 2025 online gestellt werden.

Lastenräder liegen weiterhin im Trend. Für die umweltfreundlichen Fortbewegungsmittel gibt es eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten, von Einkaufs- und Freizeitsfahrten über Touren mit den Kindern bis hin zum Transport größerer Gegenstände. Diesen Trend hin zu einer nachhaltigen und stadtverträglichen Mobilität unterstützt die Stadt Karlsruhe – auch um die Zahl der innerstädtischen Autofahrten zu verringern. Der Umstieg aufs Lastenrad bedeutet nicht nur weniger CO2- und Schadstoffemissionen, sondern auch eine Entlastung von Straßen und Parkplätzen.

Förderprogramm mit 250.000 Euro dotiert

Daher setzt die Stadt für das kommende Jahr wieder ein Förderprogramm auf, das den Kauf privat genutzter Lastenräder finanziell unterstützt. Antragsberechtigt sind alle Personen mit Hauptwohnsitz in Karlsruhe. Das vom Gemeinderat beschlossene und mit 250.000 Euro dotierte Förderprogramm erweitert dabei – im Vergleich zu den vorherigen privaten Förderprogrammen 2019 und 2021 – den Kreis der Berechtigten.

Die Förderung erfolgt über gestaffelte Pauschalbeträge. Die maximale Förderhöhe beträgt 50 Prozent des Kaufpreises:

  • Haushalte mit Kindern unter 18 Jahren erhalten eine Förderung von 1.000 Euro für ein E-Lastenrad und 500 Euro für die rein muskelbetriebene Variante.
  • Für Wohngemeinschaften mit mindestens drei Personen gelten diese Förderhöhen ebenfalls.
  • Haushalte mit gleicher Adresse können sich zusammenschließen und werden wie Wohngemeinschaften behandelt.
  • Kleinere Haushalte mit ein oder zwei Personen und ohne Kind erhalten für ein E-Lastenrad 500 Euro Förderung, für ein Lastenrad ohne elektrische Unterstützung gibt es kein Fördergeld.
  • Bei Vorlage des Karlsruher (Kinder)-Passes erhöht sich die jeweilige Förderung um 500 Euro.

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen von Bund und Land ist nicht zulässig. Außerdem können Lastenräder, die vor Ausstellung des Förderbescheides bestellt oder gekauft wurden, nicht gefördert werden.

Die Zuschüsse gibt es sowohl für „klassische“ Lastenräder mit Box vor dem Lenker als auch die sogenannten „Longtails“. Dies sind Räder mit einem verlängerten Gepäckträger, der mehr Gewicht aufnimmt. Hierfür ist Zusatzausstattung notwendig, um beispielsweise den Kinder- oder Materialtransport sicherzustellen. Antragsstellende sollten hierfür im besten Fall bereits mit dem Rad-Angebot einen Vorschlag machen. Gegebenenfalls wird die Ausstattung nach Antragsstellung individuell vereinbart.

Online-Formular bis Ende Februar geöffnet

Das Online-Formular für den Förderantrag wird auf der Radseite (siehe Links) um Mitternacht von Samstag, 11. Januar, auf Sonntag, 12. Januar 2025, freigeschaltet und bleibt bis Ende Februar 2025 geöffnet. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich online. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Solange das Budget noch nicht ausgeschöpft ist, prüft die Stadt Karlsruhe die Anträge. Gegebenenfalls wird eine Warteliste geführt.

Für die Formulareingabe werden die Daten der antragsstellenden Person benötigt, bei Familien auch die eines Kindes. Bei Wohn- und Hausgemeinschaften müssen auch die Namen und Geburtsdaten der beiden weiteren erwachsenen Personen bereitgehalten werden. Eine Meldebescheinigung ist nicht notwendig, denn mit Antragsstellung muss der Abgleich der Daten mit dem Bürgerbüro gestattet werden. Dies vereinfacht und beschleunigt das Verfahren.

Angebot ist vorher einzuholen

Mit Antragstellung müssen Unterlagen digital hochgeladen werden. Hierfür ist bereits im Vorfeld ein konkretes Angebot für ein Lastenrad einzuholen. Wohn- und Hausgemeinschaften müssen ein Dokument ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben. Wenn eine höhere Förderung für Inhaberinnen und Inhaber des Karlsruher (Kinder-)Passes beantragt wird, muss das Dokument ebenfalls als Scan oder Foto mit hochgeladen werden.

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