Bei der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 gibt es Besonderheiten sowohl für die Stimmabgabe im Wahllokal als auch bei der Briefwahl.
Briefwahl
Im Vergleich zu anderen Wahlen, gibt es bei dieser Bundestagswahl einen deutlich verkürzten Briefwahlzeitraum von nur rund zwei Wochen. Daher bleibt nicht viel Zeit für den Versand und Rückversand der Briefwahlunterlagen!
Wenn bis einschließlich Donnerstag, 6. Februar 2025, Briefwahlunterlagen beantragt wurden, diese aber bis einschließlich Sonntag, 16. Februar 2025, nicht zugestellt wurden, bittet das Wahlamt darum, sich unter 0721 133-1250 zu melden.
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, um 18 Uhr, beim Wahlamt eingegangen sein, um gezählt zu werden. Entsprechend sollten Wahlbriefe bis spätestens Mittwoch, 19. Februar 2025, in einen Briefkasten der Deutschen Post AG eingeworfen werden, damit diese rechtzeitig eingehen.
Alternativ können Wahlbriefe beim Wahlamt (Zähringerstraße 61, 76133 Karlsruhe) bis zum Wahlsonntag, 23. Februar 2025, 18 Uhr, eingeworfen werden.
Wahlteilnahme im Wahllokal
Die Anzahl an Urnenwahlbezirken wurde im Rahmen der Bundestagswahl deutlich erhöht. Hierdurch kann es zu Veränderungen in der Wahllokalzuordnung kommen – nicht nur beim Wahlraum, sondern teilweise auch des Gebäudes. Das Wahlamt bittet daher, die auf der Wahlbenachrichtigung hinterlegten Informationen zum Wahllokal genau zu beachten.
Wahllokalfinder
Das entsprechende Wahllokal kann über den Wahllokalfinder (siehe Links) ausfindig gemacht werden. Für jede Wohnanschrift in Karlsruhe ist hier das zugeordnete Wahllokal hinterlegt.