Neben verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten und Aufbewahrungsfristen für Unterlagen wurden auch andere Elemente aus dem Wachstumschancengesetz vorgestellt. Es wurden Inhalte des Jahressteuergesetzes wie zum Beispiel Aufwendungen für die Kinderbetreuung angesprochen. Auf großes Interesse bei den Teilnehmern stieß die Verpflichtung seit Anfang 2025 sogenannte E-Rechnungen empfangen können zu müssen. Dies betrifft zwar in erster Linie kommerzielle Rechnungen zwischen Kaufleuten, ist aber auch für Privatpersonen von Relevanz, z.B. bei der Vermietung von Wohnraum oder beim Betrieb von Solaranlagen.
Gerhard Kessler, Sprecher des Netzwerks, stellte im Nachgang noch die Inhalte und Termine der künftigen Veranstaltungen vor. Dann wird man sich u.a. mit einer kundigen Referentin dem Thema Entbürokratisierung widmen. „Und was uns nach dem 23. Februar 2025 dann nicht nur versprochen wurde, sondern auch realisiert wird, werden wir dann sehen“, ergänzte er.


















