Bundestagswahl 2025: Eröffnung des Briefwahlbüros

Die Briefwahlunterlagen sind verschickt. Foto: om

Die Briefwahlunterlagen sind verschickt. Foto: om

Beantragung der Briefwahlunterlagen bequem online möglich.

Am Sonntag, 23. Februar 2025, sind rund 203.000 wahlberechtigte Karlsruherinnen und Karlsruher aufgerufen zu entscheiden, wer aus dem Karlsruher Wahlkreis 271 künftig im Bundestag vertreten sein soll.

Eröffnung Briefwahlbüro

Wer am Wahltag nicht an der Urne wählen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Am Montag, 10. Februar 2025, öffnet das Briefwahlbüro in den rollstuhlzugänglichen Räumlichkeiten im Erdgeschoss der Kriegsstraße 100. Es ist dann jeweils montags bis freitags von 10 bis 17 Uhr geöffnet und am letzten Öffnungstag, Freitag, 21. Februar 2025, bis 15 Uhr. Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl wird der Zeitraum für die Briefwahl auf zwei Wochen verkürzt, da die Stimmzettel erst etwa zwei Wochen vor dem Wahltermin bei den Städten und Gemeinden eintreffen.

Im Briefwahlbüro stehen während des Briefwahlbetriebs Mitarbeitende der Stadt Karlsruhe für Fragen zur Briefwahl und für die Entgegennahme von Briefwahlanträgen zur Verfügung. Außerdem haben die Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, direkt vor Ort zu wählen sowie die Wahlbriefe vor Ort abzugeben.

Wie wird Briefwahl beantragt?

Es gibt verschiedene Antragswege, wobei die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen durch das automatisierte Verfahren am schnellsten bearbeitet wird.

Online bequem von zuhause

Briefwahlunterlagen können bequem von zuhause aus online beantragt werden. Wer ein Smartphone besitzt, kann zur Beantragung einfach den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abscannen. Daneben gibt es die Möglichkeit, den Online-Wahlscheinantrag über die Website der Stadt Karlsruhe (siehe Links) aufzurufen und auszufüllen.

Schriftlich per Post

Eine weitere Möglichkeit ist die schriftliche Antragstellung. Hierfür muss der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindende Antrag ausgefüllt und per Post in einem ausreichend frankierten Umschlag an das Wahlamt zurückgesendet werden.

Persönlich im Briefwahlbüro

Ab Montag, den 10. Februar, können die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Briefwahlbüro in der Kriegsstraße 100 beantragt werden.

Wie werden die Briefwahlunterlagen ausgefüllt?

Die Briefwahlunterlagen bestehen aus einem Merkblatt mit grafischen Erläuterungen, einem Wahlschein mit abtrennbarem roten Wahlbriefumschlag, einem Stimmzettel und einem weißen Stimmzettelumschlag.

Im ersten Schritt kennzeichnen Sie den Stimmzettel. Sie haben jeweils eine Erststimme und eine Zweitstimme. Stecken Sie den ausgefüllten Stimmzettel anschließend in den weißen Stimmzettelumschlag und kleben diesen gut zu.

Im zweiten Schritt unterschreiben Sie auf der Rückseite Ihres Wahlscheins die Versicherung an Eides statt zur Briefwahl. Ohne diese Unterschrift ist Ihr Wahlschein ungültig und Ihr Stimmzettel wird bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 nicht gewertet.

Im dritten Schritt trennen Sie den roten Wahlbriefumschlag ab. In diesen Umschlag stecken Sie den unterschriebenen Wahlschein sowie den verschlossenen weißen Stimmzettelumschlag. Versichern Sie sich, dass der Wahlbrief gut verschlossen ist.

Im vierten Schritt können Sie den roten Wahlbrief unfrankiert innerhalb Deutschlands in einen gelben Briefkasten der Deutschen Post einwerfen, ihn direkt in den Briefkasten des Wahlamts der Stadt Karlsruhe, Zähringerstraße 61, einwerfen oder persönlich im Briefwahlbüro in der Kriegsstraße 100 abgeben oder einwerfen. Damit die Stimme gewertet werden kann, muss der Wahlbrief spätestens am 23. Februar 2025, bis 18 Uhr, das Wahlamt der Stadt Karlsruhe erreicht haben.

Rückversand der ausgefüllten Briefwahlunterlagen

Bei Einwurf in einen Briefkasten der Deutschen Post im Inland sollte dies spätestens am Mittwoch, 19. Februar, erfolgen, damit der Wahlbrief am Sonntag, 23. Februar 2025, 18 Uhr, beim Wahlamt eingegangen ist. Verspätet eingegangene Wahlbriefe werden bei der Ermittlung des Wahlergebnisses nicht berücksichtigt. Alternativ können die ausgefüllten Briefwahlunterlagen beim Wahlamt, Zähringerstr. 61, abgegeben werden, dies ist sogar bis zum Wahltag, Sonntag, 23. Februar 2025, 18 Uhr, möglich.

Verlust oder Nicht-Erhalt von Briefwahlunterlagen

Sobald Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, ist es grundsätzlich nicht mehr möglich an der Urnenwahl teilzunehmen. Damit wird eine doppelte Stimmabgabe verhindert. Die letzte Möglichkeit, bei Verlust oder Nicht-Erhalt bereits beantragter Wahlscheine einen Ersatzwahlschein zu erhalten, ist am 22. Februar 2025 bis 12 Uhr im Wahlamt. Dies gilt jedoch nur für bereits beantragte Unterlagen.

Weitere Informationen

Sonderseite Bundestagswahl 2025

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