Damit es nicht so weitergeht

Bürgerinitiative „Durlach gegen Prostitution“ engagiert sich seit 2023 stark, wie hier bei einer Unterschriftenübergabe an OB Mentrup im März 2023. Foto: pm

Bürgerinitiative „Durlach gegen Prostitution“ engagiert sich seit 2023 stark, wie hier bei einer Unterschriftenübergabe an OB Mentrup im März 2023. Foto: pm

Um Menschenhandel und Zwangsprostitution einzudämmen hat die Stadt Karlsruhe für sechs Monate das gesamt Stadtgebiet zum Sperrbezirk für Straßenprostitution erklärt (siehe Artikel zum Thema).

Behörden und Beratungsstellen, die nah an den Prostituierten dran waren, hätten – trotz Hinweisen aus der Bevölkerung – nicht bemerkt, dass es hier Menschenhandel und Zwangsprostitution gab. Man ging von „freiwilliger selbstbestimmter Sexarbeit“ aus, so Bürgerinitiative „Durlach gegen Prostitution“.

Die Karlsruher Situation belege, dass die gesetzgeberische Annahme, man könne „legale“ Prostituion sauber von illegaler trennen, eine reine Fiktion ist. Menschenhandel blühe, solange der Kauf von Frauen als legal und Prostitution sogar als unterstützenswert angesehen wird. Es gibt nicht getrennt voneinander die „gute selbstbestimmte Sexarbeit“ auf der einen Seite und die Prostitution unter Zwang auf der anderen Seite.

„Es ist nicht erst Zwangsprostitution, wenn Prostituierte eingesperrt im Keller hausen müssen“, so Barbara Bauer von der Bürgerinitiative (BI) in der Pressemeldung. „Inakzeptabler Zwang ist es schon, wenn Loverboys die Frauen zur Prostitution drängen, wenn Rumäninnen tolle Jobs in Deutschland vorgespiegelt werden, wenn Drogenabhängige keinen anderen Weg zur Beschaffung von Drogen sehen, wenn...“, ergänzt Ulrike Schulte, ebefalls von der BI Durlach gegen Prostitution.

Die BI fordet

In ganz Karlsruhe

  1. dauerhafte Sperrbezirksregelungen für Straßenprostitution, Wohnungsprostitution und Bordelle – und nicht nur rund ums Rathaus
  2. ein städtisches Konzept für kompetente Ausstiegsarbeit

In ganz Baden-Württemberg

Ausstiegsprogramme mit folgenden Elementen:

  • temporärer Zugang zu sicheren Wohnmöglichkeiten
  • temporäre schnelle existenzsichernde Hilfen
  • einstweiliges Aufenthaltsrecht
  • niedrigschwelliger Zugang zur Krankenversicherung

Im Bund

Änderung der Bundesgesetzgebung wie in Schweden und Frankreich hin zu einem Gleichstellungsmodell für ganz Deutschland:

  • vollständige Entkriminalisierung der Frauen
  • Kriminalisierung der Nutznießer, insbesondere der nachfragenden Freier
  • Hilfe und Schutz für ausstiegswillige Frauen
  • Information und Prävention besonders der Jugendlichen

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