Anlässlich der Bundestagswahl 2025 möchte der Kreiswahlleiter Bürgermeister Dr. Albert Käuflein allen Wahlvorschlagsträgern folgende Informationen zur Wahlplakatierung im Wahlkreis Karlsruhe-Stadt zur Verfügung stellen:
Unter Vorbehalt, dass die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 stattfindet, ist die Plakatierung von Wahlwerbung durch die Wahlvorschlagsträger voraussichtlich ab dem 2. Januar 2025, um 10 Uhr möglich.
Zu beachten ist, dass es sich hier um eine Vorab-Information handelt und die offizielle Bekanntgabe des Plakatierungsbeginns erst erfolgen kann, wenn der Wahltermin rechtlich bestätigt ist. Hiermit wäre erst nach Verkündigung des Wahltermins durch den Bundespräsidenten voraussichtlich im Laufe der zweiten Dezemberhälfte zu rechnen. Sobald der Wahltermin offiziell bestätigt ist, erfolgt eine erneute Information mit konkreteren Hinweisen zum Thema Wahlplakatierung.