„Stellplatzsatzung“ wurde erneut im Durlacher Ortschaftsrat diskutiert

Für die Durlacher Altstadt ist in der Stellplatzsatzung die Zone 2 vorgesehen. Foto: cg

Für die Durlacher Altstadt ist in der Stellplatzsatzung die Zone 2 vorgesehen. Foto: cg

Um die Satzung über die Kfz- und Fahrradstellplatzverpflichtung für Wohnungen ging es bei der vergangenen Ortschaftsratssitzung (13. November 2024). Dazu werden von der Stadt Karlsruhe auch die jeweiligen Ortschaftsräte gehört.

Anlass ist, dass es nach den gültigen Regelungen der „Landesbauordnung Baden-Württemberg“ (LBO) erforderlich sei, für jede Wohnung einen Stellplatz für Kraftfahrzeuge (Kfz) zu erstellen (sogenannter notwendiger Kfz-Stellplatz). Diese strikte Vorgabe wird für die Voraussetzungen in Karlsruhe unter verschiedenen Gesichtspunkten nicht als durchgehend sachgerecht eingestuft. Hierzu gehören eine räumlich unterschiedliche Pkw-Ausstattung privater Haushalte, die Entwicklungen im Bereich der Mobilität, Bestrebungen zur Flächenschonung und zum Klimaschutz sowie die städtischen Ziele zur Ausweitung des Wohnungsbaus.

Unter verkehrlichen Gesichtspunkten verfüge Karlsruhe über ein sehr gut ausgebautes, engmaschiges öffentliches Nahverkehrs- und Radwegenetz, schreibt das Stadtplanungsamt. Daher seien wichtige Ziele der geplanten Satzung „die Errichtung von nicht benötigten Kfz-Stellplätzen zu vermeiden, um Kosten für den Wohnungsbau sowie den Flächenverbrauch zu reduzieren“, „das Fahrradparken durch Präzisierung der Anzahl und Beschaffenheit von Fahrradstellplätzen zu verbessern, um den Radverkehr zu fördern und den öffentlichen Raum zu entlasten“ und „eine einfache und rechtssichere Handhabung der Regelungen für Bauherrinnen und Bauherren und die Verwaltung zu ermöglichen“.

Der Geltungsbereich der Satzung umfasst das gesamte Stadtgebiet, jedoch in unterschiedlicher „Gewichtung“:

  • Zone 1 umfasst die zentral gelegenen Stadtteile. Hier soll ein Stellplatzschlüssel von 0,5 Stellplätzen je Wohnung gelten.
  • Zone 2 umfasst weitere Bereiche um Zone 1 sowie den Kernbereich der Durlacher Altstadt. Hier soll ein Stellplatzschlüssel von 0,7 Stellplätzen je Wohnung gelten.
  • Zone 3 umfasst das verbleibende Stadtgebiet. Hier wird der bisherige Stellplatzschlüssel von 1,0 Stellplätzen je Wohnung grundsätzlich beibehalten. Allerdings könne sich im Einzelfall die Stellplatzverpflichtung auf 0,8 Stellplätze je Wohnung reduzieren – bei günstiger Anbindung an den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr.

Neubauten: Daneben würden weitere Reduzierungen für bestimmte Wohnformen gelten, informierten die beiden Vertreter der Ämter.

Der ÖPNV müsse dann auch verlässlich fahren

Kaum stand der Punkt auf der Tagesordnung, gab es jede Menge Anmerkungen, denn das setze immer voraus, dass der ÖPNV in Karlsruhe auch verlässlich fahre, das war in Kommentaren aus den Reihen der Räte herauszuhören – und nicht wie aktuell, dass sich Verbindungen in Karlsruhe verschlechtern (siehe „Artikel zum Thema“)! „Noch mehr Vorschriften“, hieß es von der FDP, während die Grünen sich darüber freuten, es sei „strikt überfällig“, auch wenn die Zahl der Fahrradstellplätze meist nicht ausreichen wären – und so wieder in den Straßenraum drängten. Die Freien Wähler monierten die starren Vorgaben, die SPD hatte keine Einwände, für die FDP sind die Vorgaben zu komplex. Tenor des Rats war auf alle Fälle, dass es ein „handhabbarer Weg“ sein müsse. Abstimmung in Durlach: 8 Zustimmung, 6 Nein, 6 Enthaltungen. Der Gemeinderat beschließt nun final – nach Anhörung der Ortschaftsräte und Vorberatung im Planungsausschuss.

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Ortschaftsrat Durlach

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