Unterstützung und weniger Bürokratie – neuer Landes-Leitfaden für Fastnachtsveranstaltungen

Durlacher Fastnachtsumzug. Foto: cg

Durlacher Fastnachtsumzug. Foto: cg

Fastnachter in Durlach und der Region werden aufatmen: Um Klarheit zu schaffen, was bei Fastnachtsveranstaltungen auf öffentlichen Straßen zu beachten ist, gibt es jetzt vom Land Baden-Württemberg einen Leitfaden – und schlankere Vorgaben.

Unterstützung für Ehrenamtliche und Behörden

Der Wegweiser ist ein Ergebnis des „Runden Tischs Fastnacht“ der Landesregierung, in dem Land, Kommunen und Verbände vertreten sind. Die verkehrsrechtliche Genehmigung von Brauchtumsveranstaltungen war dabei ein Thema unter vielen. „Der neue Wegweiser hilft Vereinen und Behörden, damit alles reibungslos abläuft. Mit dem Wegweiser zeigen wir, wer sich wann um was kümmern muss und wir haben in diesem Zuge vieles einfacher gemacht“, so Staatssekretärin Elke Zimmer.

Hintergrund: Jedes Jahr engagieren sich sehr viele Ehrenamtliche in Baden-Württemberg, stellen Fastnachtsveranstaltungen auf die Beine. Dabei gibt es vieles zu beachten, gerade wenn sie auf öffentlichen Straßen und Plätzen unterwegs sind. Das Straßenverkehrsrecht des Bundes stelle Anforderungen, an denen Behörden und Veranstalter nicht vorbeikommen. Der Leitfaden, den das Ministerium für Verkehr mit Beteiligung der kommunalen Landesverbände erstellt hat, dient nun als Begleiter und praktischer Ratgeber. „Unser Ziel ist es, die Fastnachtstradition zu fördern und gleichzeitig die Planung für die Vereine zu erleichtern“, erklärte Zimmer. Durch den Leitfaden werde der Aufwand für kleine Veranstaltungen mit weniger als 500 Teilnehmenden deutlich reduziert.

Einheitliche Maßstäbe und mehrjährige Genehmigungen

Der Wegweiser sei eine Hilfe für Fastnachtsveranstalter sowie die Genehmigungsbehörden. „Wir geben den Behörden einheitliche Maßstäbe an die Hand und eröffnen ein Verfahren zur mehrjährigen Genehmigung für kleine Brauchtumsveranstaltungen“, so Zimmer. Das entlaste Vereine und reduziere bürokratischen Aufwand. Zudem würden Fastnachtsvereine bei erlaubnisfreien kleineren Veranstaltungen von den Kosten für das Aufstellen von Verkehrsschildern befreit.

Praxisnahe Verfahren für mehr Sicherheit

Bei der Erstellung hat das Ministerium für Verkehr bewährte Verfahren aus der Praxis einbezogen. „Einfache und schlanke Verfahren, die sich bewährt haben, sind jetzt Maßstab“, so Zimmer. Dadurch könnten Anträge schneller und unbürokratischer bearbeitet werden. „Wir hoffen, dass möglichst viele Fastnachtsveranstalter von diesem Wegweiser profitieren“, so Zimmer. Das Verkehrsministerium sieht den Prozess damit aber nicht als abgeschlossen an. „Nach der Saison schauen wir, was sich bewährt und welche Verbesserungen im kommenden Jahr noch möglich sind“, so die Staatssekretärin.

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