Briefwahl: hohes Antragsvolumen und Aufruf zur Prüfung der Unterlagen

Das Wahlamt informiert über das weitere Vorgehen zur Kommunal- und Europawahl. Foto: Stadt Karlsruhe, Boris Burghardt

Das Wahlamt informiert über das weitere Vorgehen zur Kommunal- und Europawahl. Foto: Stadt Karlsruhe, Boris Burghardt

Nachdem die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen abgeschlossen ist, werden nun im Zeitraum vom Dienstag, 28. Mai, bis spätestens Samstag, 8. Juni 2024, die für die Kommunalwahl wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt erneut Post vom städtischen Wahlamt bekommen.

Die Wahlberechtigten erhalten den Stimmzettel für die Gemeinderatswahl und in den Stadtteilen mit einem Ortschaftsrat zusätzlich den Stimmzettel zur Ortschaftsratswahl per Post an ihre Anschrift. Die Bürgerinnen und Bürger haben so die Möglichkeit, ihren Stimmzettel beziehungsweise ihre Stimmzettel für den Gang zur Urne in Ruhe zu Hause auszufüllen. Bei der Gemeinderatswahl können die Wählerinnen und Wähler insgesamt 48 Stimmen an die Bewerberinnen und Bewerber der 15 zur Wahl zugelassenen Parteien und Wählervereinigungen vergeben. Wichtig dabei ist, dass sich die Wählerinnen und Wähler bei der Stimmabgabe an die wahlrechtlichen Vorgaben, die auf dem Merkblatt des Stimmzettelblocks aufgeführt sind, halten. So gekennzeichnete Stimmzettel sind dann am Wahltag für die Stimmabgabe im Wahllokal mitzubringen.

Entscheidung zwischen Brief- und Urnenwahl treffen

Das Wahlamt weist im Zusammenhang mit der Zustellung der Stimmzettel für die Kommunalwahl darauf hin, dass es sich hierbei nicht um Briefwahlunterlagen handelt. Diese müssen, falls gewünscht, gesondert beantragt werden. Die entsprechenden Hinweise hierzu befinden sich auf der Wahlbenachrichtigung und online (siehe Links). Eine mehrfache Stimmabgabe ist dennoch ausgeschlossen, da bei den Wahlberechtigten, für die Briefwahlunterlagen ausgestellt werden, ein entsprechender Vermerk im Wählerverzeichnis ihres Urnenwahlbezirks eingetragen wird. Für die Zulassung zur Stimmabgabe ist, wie bei allen anderen Wahlen auch, nicht der Besitz eines oder mehrerer Stimmzettel entscheidend, sondern der Eintrag im Wählerverzeichnis.

Stimmzettel für die Europawahl

Ein Versand der Stimmzettel für die Europawahl an die Wahlberechtigten erfolgt nicht vorab. Diesen erhalten die Wählerinnen und Wähler erst im Wahllokal. Auf dem 34 Parteien und Wählervereinigungen umfassenden Stimmzettel für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments in Baden-Württemberg haben die Wählerinnen und Wähler eine Stimme.

Rege Nachfrage bei der Briefwahl

Mittlerweile wurden bereits über 55.000 Briefwahlanträge bearbeitet und Unterlagen auf den Weg gebracht. Damit sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits 7.000 Anträge mehr als bei der Europa- und Kommunalwahl 2019 eingegangen, bei der insgesamt rund 48.000 Briefwahlunterlagen ausgestellt wurden. Aufgrund des hohen Antragsvolumens konnten leider nicht alle eingegangenen Anträge sofort bearbeitet werden. Mittlerweile konnten alle Anträge, die in den ersten Tagen gestellt wurden, erledigt werden, sodass beantragte Unterlagen nach wenigen Tagen bei den Antragstellenden eingehen sollten.

Wer per Briefwahl wählen möchte, hat noch bis Freitag, 7. Juni 2024, die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Der Antrag kann direkt im Briefwahlbüro gestellt werden, ansonsten sind die üblichen Postlaufzeiten zu beachten. Das Briefwahlbüro in der Kriegsstr. 100, ist täglich in der Zeit zwischen 10 und 17 Uhr sowie am Freitag vor der Wahl, 7. Juni, bis 18 Uhr, geöffnet. Es besteht die Möglichkeit, direkt im Briefwahlbüro seine Stimme abzugeben. Damit die Wahlbriefe rechtzeitig für die Auszählung am Sonntag beim Wahlamt eingehen, sollten die Wahlberechtigten spätestens am Donnerstag, 6. Juni, ihren Wahlbrief zur Post geben. Danach sollten die Wahlbriefe direkt beim Briefwahlbüro oder beim Wahlamt, Zähringerstr. 61, eingeworfen werden.

Sollten Sie die Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht erhalten haben, kann nur bis Samstag, 8. Juni 2024; 12 Uhr, im Wahlamt, Zähringerstr. 61, Ersatz ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, nach Beantragung und Nichterhalt der Briefwahlunterlagen an der Urne zu wählen.

Für Fragen rund um die Briefwahl und zur Wahlberechtigung steht die Service-Nummer 133-1250 zur Verfügung.

Aufruf zur Prüfung der Briefwahlunterlagen

Wie bereits in einer Pressemeldung vom 18. Mai kommuniziert (siehe „Artikel zum Thema“), wurden in seltenen Fällen im Rahmen des Versands von Briefwahlunterlagen unvollständige Stimmzettelblöcke für die Gemeinderatswahl versandt. Nachdem der Fehler erkannt wurde, rief die Stadt Karlsruhe alle potenziell betroffenen Personen – per Pressemitteilung und persönlichem Anschreiben – auf die erhaltenen Stimmzettelblöcke auf Vollständigkeit zu prüfen und unvollständige Blöcke zu tauschen. Mittlerweile haben sich 32 Personen beim Wahlamt gemeldet und einen neuen Block erhalten. Die auf den Druck von Wahlunterlagen spezialisierte Stuttgarter Druckerei, der der Fehler unterlaufen ist, hat mittlerweile alle Stimmzettel einzeln geprüft und stellt sicher, dass alle Stimmzettel, die ab sofort ausgegeben werden, vollständig sind.

Um das weitere Vorgehen und die rechtlichen Folgen – auch in Bezug auf bereits abgegebene Stimmen – abzuklären, hat sich die Stadt Karlsruhe mit dem Regierungspräsidium und der ebenfalls betroffenen Stadt Freiburg abgestimmt. Die Durchführung und das Ergebnis der Kommunalwahl sind durch den bisherigen Versand der Briefwahlunterlagen demnach nicht gefährdet.

Personen, die bereits gewählt haben und der Meinung sind, ihr Stimmzettelblock sei nicht vollständig gewesen und deshalb zu einer anderen Wahlentscheidung gekommen sind, als wenn ihnen alle Zettel zur Verfügung gestanden hätten, werden gebeten, sich umgehend beim Wahlamt zu melden – telefonisch unter 0721 / 133-1250 zu den Öffnungszeiten des Briefwahlbüros oder per E-Mail an briefwahl(at)karlsruhe.de. Für sie besteht nach Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung die Möglichkeit, den Stimmzettel für die Gemeinderatswahl zu tauschen. Eine erneute Stimmabgabe für die nicht betroffenen Europa- und Ortschaftsratswahlen ist nicht möglich.

Weitere Informationen

Kommunal- und Europawahl 2024

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