Die als Ergebnis der Nachverhandlung dem Gemeinderat vorgelegten Angebote können daher nicht mehr angenommen werden.
Zielsetzung bleibt, den Vollservice bei der Wertstoffsammlung für möglichst viele Haushalte in Karlsruhe zu gewährleisten. Vollservice bedeutet, dass die Abfallbehälter beim Leerungsvorgang von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Müllabfuhr vom Standplatz geholt, geleert und wieder zurückgestellt werden. Es ist angedacht, Regelungen für die Tonnen zu finden, deren Standplatz sich bis zu 27 Meter von der Straße entfernt befindet und über maximal eine Stufe erreichbar ist.
Präzisierung durch Zusatzvereinbarung
Das bisherige von der Vergabekammer für ungültig erklärte Vergabeverfahren sollte präzisieren, wie der Vollservice durch das für die Wertstoffsammlung beauftragte Entsorgungsunternehmen zu erfolgen hat. Dazu sollte eine Zusatzvereinbarung zwischen der Stadt Karlsruhe und dem bereits tätigen Entsorgungsunternehmen Knettenbrech + Gurdulic (K + G) abgeschlossen werden. K + G ist seit Januar 2024 im Auftrag der Betreiber Dualer Systeme (BDS) für die Wertstoffsammlung in Karlsruhe tätig.
Der Leitgedanke bei dem Vergabeverfahren war, eine Erweiterung des Vollservice für möglichst viele Haushalte zu erreichen, die keinen Standplatz gemäß der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Karlsruhe haben. Satzungskonformer Standplatz bedeutet: Die Tonne darf maximal 15 Meter von der Straße entfernt stehen und muss über einen stufenlosen Weg mit maximal fünf Prozent Steigung erreichbar sein. Diesen Vollservice hat der städtische Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe (TSK, zuvor Amt für Abfallwirtschaft), der für die Bio-, Papier- und Restmülltonnen zuständig ist, als serviceorientiertes kommunales Entsorgungsunternehmen jahrelang großzügig, auch für die Wertstofftonne, ausgelegt und vollzogen.
Seit Januar 2024 ist nicht mehr das TSK zuständig, sondern das private Entsorgungsunternehmen K + G, durch die BDS mit der Wertstoffsammlung beauftragt. K + G orientiert sich beim Vollservice allerdings eng an der Definition der Gestaltung von Behälterstandplätzen in der Karlsruher Abfallentsorgungssatzung, wodurch eine Präzisierung der unterschiedlichen Vorstellungen notwendig wurde. Aus diesem Grund entschied der Gemeinderat, dass die Stadt den Vollservice für Strecken zwischen 15 und 27 Meter Distanz beauftragt und finanziert, um möglichst viele Haushalte abzudecken. Die Umsetzung dieses Beschlusses hat die Vergabekammer mit ihrer Entscheidung gestoppt.
Neues Vergabeverfahren
Die Vergabekammer hat in ihrer Entscheidung die Stadt Karlsruhe zur Aufhebung des bisherigen Vergabeverfahrens aufgefordert, da nicht festgestellt werden könne, dass die Vergabe des Auftrags ohne vorherige Bekanntmachung einer Ausschreibung im Amtsblatt der EU gerechtfertigt war. Die Kammer gab zudem vor, dass die Stadt Karlsruhe über eine Vergabe erneut entscheiden muss. Dabei ist zu begründen und zu dokumentieren, warum und mit welcher Vergabeverfahrensart die benötigten Beschaffungen durchgeführt werden. Dieser Aufforderung kommt die Stadt mit ihrem neuen Vergabeverfahren nach.
Die alleinige Dokumentation des ersten Vergabeverfahrens reicht laut Kammerentscheid für die Beauftragung nicht aus. Die Stadt Karlsruhe hat weiterhin die Absicht, den Vollservice bei der Wertstoffsammlung für möglichst viele Haushalte zu gewährleisten und dabei der vom Gemeinderat mit Beschluss vom 19. März 2024 vorgegebenen Zielrichtung im Rahmen der rechtlichen Vorgaben zu entsprechen.
Und jetzt?
Bis zum Abschluss des nun neu zu startenden Vergabeverfahrens gilt: Wo der Standplatz des Wertstoffbehälters höchstens 15 Meter von der Straße und stufenfrei zu erreichen ist, ist am Abholtag nichts zu veranlassen. In allen anderen Fällen werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, ihre Wertstofftonnen am Leerungstag möglichst auf dem Gehweg bereitzustellen.