Nach den gültigen Regelungen der „Landesbauordnung Baden-Württemberg“ ist es erforderlich, für jede Wohnung einen Stellplatz für Kraftfahrzeuge (Kfz) zu erstellen, einen so genannten „notwendigen Stellplatz“. Stichwort Neubauprojekte und Nachverdichtung: Der Ist-Zustand soll, so das Stadtplanungsamt, verändert werden: Künftig soll das Stadtgebiet in drei Zonen gegliedert werden, in denen „pauschaliert ein unterschiedlicher Stellplatzschlüssel“ gelte. Dabei sei es – erneut pauschal – die allgemeine Lage entscheidend. Gibt es eine ÖPNV-Anbindung (zum Beispiel 400 Meter zu einer Haltestelle) , geht es zum Beispiel um Seniorenwohnen oder Studentenwohnheime, schließlich würden Tiefgaragen, „die beim verdichteten Bauen oft realisiert werden müssen, hohe Bau- und Wohnkosten verursachen.
Weniger Autostellplätze, mehr Fahrradstellplätze
Generell soll nach dem Willen des Amts der „Stellplatzschlüssel“ in Karlsruhe reduziert werden – in drei Zonen: „Zone 1“, zum Beispiel engere Innenstadt, Stellplatzschlüssel von 0,5 Stellplätzen je Wohnung; „Zone 2“, unter anderem der Kernbereich der Durlacher Altstadt, Stellplatzschlüssel von 0,7 Stellplätzen je Wohnung; „Zone 3“, das verbleibende Stadtgebiet. Statt wie bisher ein Stellplatzschlüssel von 1,0 soll auf 0,8 Stellplätze je Wohnung reduziert werden, da hier „empirisch eine geringere Pkw-Dichte zu erwarten ist“. Dazu soll jedoch, so das Stadtplanungsamt, zusätzlich noch weiter reduziert werden, zum Beispiel bei kleineren Wohnungen, bei Seniorenwohnungen oder Sozialwohnungen – bis auf 0,3 Stellplätze je Wohnung. Dafür sollen aber die Fahrradstellplätze großzügig ausgebaut werden – „pro angefangene 30 m² Gesamtwohnfläche ein Fahrradstellplatz“.
Deutliche Kommentare
Ziemlich deutlich waren die Kommentare der Vertreterinnen und Vertreter im Ortschaftsrat zu dieser Vorlage: Die Grünen, die ausdrücklich die Reduktion der Stellplatz für Kraftfahrzeuge begrüßten, wollten dazu die gesamte Durlacher Altstadt in der „Zone 1“ sehen, monierten, dass Durlach-Aue nicht in „Zone 2“ sei. Die FDP monierte, es sei „unnötig wie ein Kropf“, die „blumigen Ausführungen zum ÖPNV-Angebot“ seien offensichtlich „an einem grünen Schreibtisch entstanden“. Die CDU betonte die bestehende Praxis, dass es bei schon jetzt hohem Parkplatzdruck keine Pauschalisierung über Quartiere hinweg geben dürfe – besonders vor dem Hintergrund der seit Jahren steigenden Anzahl der Kfz in Karlsruhe. Eine weitere Reduktion der Parkflächen würde zu einem weiter steigenden Parkdruck und zu mehr Parksuchverkehr führen. Eine solche Maßnahme dürfe zudem keinen „Erziehungseffekt“ haben. Der SPD fehlte die „Sinnhaftigkeit“ der Vorlage, bei einem „eh schon hohen Parkdruck“ sehe man keinen Bedarf, denn das würde das Problem nur verschärfen: Vom Ansatz sei das „zu Modellhaft gedacht“. Die Freien Wähler monierten, dass mit der Vorlage nur „eine Schablone über die Stadt gelegt“ werden solle, statt bedarfsgerecht zu überprüfen.
Deutliche Ablehnung der Vorlage
Ein einfacher Blick auf den städtischen Statistikatlas zeigt die aktuellen Zahlen – und die „Schwierigkeit“ der Vorlage: Karlsruhe hat etwa 304.000 Bewohner (Durlach: 31.100), 41.000 Wohngebäude (Durlach: 4.600), 160.000 Wohnungen (Durlach: 17.000) – und 167.000 Kraftfahrzeuge (Durlach: 20.700). Mit anderen Worten: Es gibt mehr als ein Kfz pro Wohnung!
Kein Wunder war der Tenor des Ortschaftsrats deutlich; die in der Vorlage genannten Zahlen würden am praktischen Bedarf vorbeigehen. Eine einfach über die Stadt gestülpte Pauschalisierung schaffe dazu weitere bürokratische Hindernisse und dazu keine Akzeptanz für neue Wohnungen und die Mobilitätswende. Die Vorlage wurde abgelehnt – bei sieben Gegenstimmen.