Schwerer Unfall auf A5: Verkehrspolizei überwacht Rettungsgasse

Teilweise kein Durchkommen für die Rettungskräfte wegen fehlender Rettungsgasse. Foto: jow

Teilweise kein Durchkommen für die Rettungskräfte wegen fehlender Rettungsgasse. Symbolfoto: jow

Nach einem schweren Verkehrsunfall auf der Bundesautobahn 5 am Dienstagnachmittag (11. Juni 2024) überwachten Beamte der Verkehrspolizei Karlsruhe die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen und sinnvollen Rettungsgasse.

Im Zeitraum zwischen 14.25 Uhr und 15.10 Uhr fuhren die Polizeibeamten mit einem zivilen Videofahrzeug von Karlsruhe kommend bis nach Bruchsal. Auf dieser Strecke registrierten sie insgesamt 85 Verkehrsteilnehmer, die keine Rettungsgasse bildeten und zudem teilweise Einsatzfahrzeuge behinderten. Überwiegend betraf dies Autofahrende, aber auch immerhin 35 Sattelzüge und Lkw, die teils auf dem linken der drei Fahrstreifen standen.

Polizeihauptkommissar Leopold von der Verkehrsgruppe Karlsruhe sprach von einem eklatant hohen Wert an Verstößen und einer deutlichen Zunahme im Vergleich der vergangenen Jahre. Auf die Verkehrsteilnehmer kommen Bußgelder in Summe von etwa 18.000 Euro, Fahrverbote sowie Punkte in Flensburg zu.

An dieser Stelle nochmals zur Erinnerung

Sobald in Schrittgeschwindigkeit gefahren wird oder der Verkehr zum Stillstand kommt, muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Dies gilt für alle Autobahnen oder mehrspurigen Straßen außerorts. Als Eselsbrücke kann die Daumenregel helfen. Hierzu hält man die Hand so, dass der Daumen nach links zeigt – dieser steht für die linke Fahrspur. Alle anderen Finger stehen für die übrigen Spuren. Somit fährt der linke Verkehrsteilnehmende nach links, alle anderen fahren nach rechts.

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