Die Ortschaftsräte in Durlach, Grötzingen, Stupferich, Hohenwettersbach, Wolfartsweier, Wettersbach (bestehend aus den Stadtteilen Grünwettersbach und Palmbach) und Neureut verfügen über Zuständigkeiten, die in der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe im Einzelnen festgehalten sind.
Die Ortschaftsräte beraten die örtliche Verwaltung und haben gegenüber dem Gemeinderat ein Antrags- und Vorschlagsrecht in allen wichtigen, die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten. Darüber hinaus sind den Ortschaftsräten im Rahmen der verfügbaren Mittel wichtige örtliche Angelegenheiten zur selbstständigen Entscheidung übertragen.
Die Zahl der Ortschaftsräte ist ebenfalls in der Hauptsatzung festgelegt. An Sitzen sind dementsprechend zu vergeben: in Durlach 22, in Grötzingen 18, in Stupferich 14, in Hohenwettersbach 8, in Wolfartsweier 10, in Wettersbach 16 und in Neureut 20. Die Sitzungen der Ortschaftsräte werden von der Ortsvorsteherin beziehungsweise dem Ortsvorsteher vorbereitet und geleitet. Diese werden auf Vorschlag der Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte jeweils durch den Karlsruher Gemeinderat gewählt.
507 Kandidatinnen und Kandidaten stehen zur Wahl
Zur Wahl der sieben Ortschaftsräte, am Sonntag, 9. Juni 2024, bewerben sich insgesamt 507 Kandidatinnen und Kandidaten, die ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Ortschaft haben müssen. Für den Ortschaftsrat in Durlach stehen Kandidatinnen und Kandidaten aus insgesamt sieben Listen zur Wahl. In Neureut können die Wählerinnen und Wähler aus sechs verschiedenen Listen wählen.
In Grötzingen, Hohenwettersbach, Stupferich und Wettersbach treten fünf Parteien und Wählervereinigungen an, in Wolfartsweier sind es vier. Die Stimmabgabe für die Wahl der Ortschaftsräte erfolgt nach denselben Regeln wie bei der Wahl des Gemeinderats.