Das Wahlamt hat die Wahlbenachrichtigungen und die Stimmzettel für die Gemeinderatswahl und die Ortschaftsratswahlen an die rund 227.000 Wahlberechtigten für die Kommunalwahlen versendet. Die Wahlberechtigten können jetzt zu Hause überlegen, wie sie ihre 48 Stimmen bei der Urnenwahl zum Gemeinderat unter den 15 Wahlvorschlägen mit insgesamt 568 Bewerberinnen und Bewerbern verteilen.
Die Möglichkeit des Kumulierens von bis zu drei Stimmen auf eine Bewerberin beziehungsweise einen Bewerber oder des Panaschierens, das heißt die Stimmen auf eine Bewerberin beziehungsweise einen Bewerber aus verschiedenen Wahlvorschlägen zu verteilen, gilt auch für die Wahlen zu den Ortschaftsräten in Durlach, Grötzingen, Stupferich, Hohenwettersbach, Wolfartsweier, Wettersbach und Neureut. Den Stimmzettel für die Europawahl, bei dem die Wahlberechtigten in Karlsruhe nur eine Stimme haben, gibt es hingegen nur vor Ort in den Wahllokalen.
Rund 2.000 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
In den 128 Urnenwahlbezirken in 64 Schulgebäuden, Kindergärten und anderen Gebäuden sind rund 2.000 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz. Die Wahllokale haben am Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Das Wahlamt bittet darum, dass die Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung sowie ihren Personalausweis beziehungsweise ihren Identitätsausweis oder Reisepass mit in ihr Wahllokal nehmen.
Wer nicht selbst an die Wahlurne gehen kann und per Briefwahl wählen möchte, sollte sich beeilen. Noch bis zum Freitag, 7. Juni 2024, um 18 Uhr können Briefwählerinnen und Briefwähler die dazu notwendigen Unterlagen persönlich im Briefwahlbüro in der Kriegsstraße 100, beantragen und dort auch gleich wählen.
Sollten Sie die Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht erhalten haben, kann nur bis Samstag, 8. Juni 2024, 12 Uhr, im Wahlamt, Zähringerstraße 61, Ersatz ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, nach Beantragung und Nichterhalt der Briefwahlunterlagen an der Urne zu wählen.
Briefwahlabgabe bis Sonntag 18 Uhr
Das Wahlamt weist darauf hin, dass die Wahlbriefe mit den Briefwahlunterlagen spätestens am Sonntag, 9. Juni 2024, 18 Uhr, bei der auf den Wahlbriefen angegebenen Stelle, Wahlamt, Zähringerstraße 61, eingegangen beziehungsweise eingeworfen werden müssen. Für den Fall einer plötzlichen Erkrankung können die Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag noch bis 15 Uhr im Wahlamt, Zähringerstraße 61, beantragt werden.
Die Resonanz bei der Briefwahl ist nach wie vor sehr hoch und lag bis jetzt mit rund 70.000 Anträgen um 50 Prozent höher als die Zahl der Briefwähler und Briefwählerinnen bei der vorangegangenen Kommunalwahl in 2019.