Der Stadt Karlsruhe liegt erneut eine Rüge eines Entsorgungsunternehmens gegen die geplante Erweiterung des Vollservices vor, über die am 16. Juli 2024 der Gemeinderat entscheiden soll. Die Stadt hat diese Rüge zurückgewiesen, woraufhin ein Nachprüfungsantrag eines Wettbewerbers bei der Vergabekammer eingereicht wurde.
Mit einer Entscheidung der Vergabekammer wird innerhalb von voraussichtlich fünf Wochen gerechnet. Bis dahin wird der Wertstoff in Karlsruhe weiterhin durch Knettenbrech und Gurdulic (K+G) den Vorgaben der Satzung entsprechend abgeholt. Wo die Tonnen ebenerdig und höchstens 15 Meter von der Straße entfernt steht, ist am Abholtag nichts zu veranlassen. In allen anderen Fällen werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, ihre Behälter am Leerungstag möglichst auf dem Gehweg bereitzustellen.
Hintergrund
In Verhandlungen mit K+G wurde der Vollservice präzisiert. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 19. März 2024 beschlossen, das entsprechende Angebot über die präzisierten Vollserviceleistungen bei der Wertstoffsammlung mit Wegstrecken bis zu 27 Metern (vorher waren es 15 Meter) und einer Treppenstufe sowie Klingeln für ein Entgelt in Höhe von 870.000 Euro netto pro Jahr bis zum 31. Dezember 2026 anzunehmen. Im Zuge der Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses erhob ein Mitbewerber im Ausschreibungsverfahren der Betreiber Dualer Systeme (BDS) die erste Verfahrensrüge und stellte einen Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer.
Die Vergabekammer verpflichtete die Stadt daraufhin bei fortbestehender Vergabeabsicht, über die Wahl der Verfahrensart unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer neu zu entscheiden und die Entscheidung sorgfältig zu begründen.
Die Stadt Karlsruhe hat dementsprechend, da die Vergabeabsicht weiterhin fortbesteht, ein Verfahren gemäß den Vorgaben des Vergaberechts und der Vergabekammer durchgeführt.
Gemeinderat beschließt unter Vorbehalt
Am Dienstag (16. Juli 2024) wird der Gemeinderat darüber beschließen, ob das neue Angebot der Firma K+G, vorbehaltlich des für die Stadt positiven Ausgangs des Nachprüfungsverfahrens, angenommen wird. Die Verwaltung wird ermächtigt – im Fall eines positiven Ausgangs des Verfahrens den diesbezüglichen Zuschlag zu erteilen und einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.
Der zu schließende Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026.