Nächste Ortschaftsratssitzung am 17. Juli 2024

Nächste Ortschaftsratssitzung. Foto/Bearbeitung: cg

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Im Bürgersaal des Rathauses findet am Mittwoch, 17. Juli 2024, um 17 Uhr die nächste Sitzung des Ortschaftsrates Durlach statt.

Der neue Ortschaftsrat Durlach kommt unter der Leitung von Ortsvorsteherin Alexandra Ries zur Verabschiedung des alten Ortschaftsrats und zu seiner konstituierenden Sitzung am Mittwoch, 17. Juli 2024, um 17 Uhr, zusammen. Im Bürgersaal des Rathauses, Pfinztalstraße 33, beraten die Stadtteilvertreterinnen und Stadtteilvertreter über folgende

Tagesordnung

  1. Feststellung des Vorliegens eines Ablehnungsgrundes sowie Nachrückens der gewählten Ersatzperson
    1. Der Ortschaftsrat stellt gemäß § 16 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
      (GemO) fest, dass bei Anna Frey ein wichtiger Grund zur Ablehnung der ehrenamtlichen
      Tätigkeit im Ortschaftsrat gemäß § 16 Abs. 1 S. 2 Ziff. 4 GemO vorliegt und sie daher nicht
      Mitglied des neuen Ortschaftsrats der Wahlperiode 2024 – 2029 wird.
    2. Gemäß § 31 Abs. 2 i. V. m. § 72 GemO rückt Luna Labenz nach dem Ergebnis der
      Ortschaftsratswahl vom 9. Juni 2024 als nächste Ersatzperson der Vorschlagsliste „DIE LINKE“
      nach.
  2. Förmliche Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen bei den gewählten Mitgliedern des neuen Ortschaftsrates
  3. Verabschiedung der ausgeschiedenen Mitglieder

Gegen 17.30 UHr folgt dann die konstituierende Sitzung des neu gewählten Ortschaftsrates:

  1. Verpflichtung der Mitglieder des neuen Ortschaftsrates
  2. Vorschlag des Ortschaftsrates zur Wahl des Ortsvorstehers oder der Ortsvorsteherin durch den Gemeinderat
    1. Gemäß § 15 Abs. 2 S. 3 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe wird für die Ortschaft Durlach gemäß
      § 71 Abs. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) ein Gemeindebeamter oder eine
      Gemeindebeamtin für die Dauer der Amtszeit der Ortschaftsräte zum Ortsvorsteher oder zur
      Ortsvorsteherin bestellt.
      Der Ortschaftsrat schlägt dem Gemeinderat die Wahl von Alexandra Ries als Ortsvorsteherin vor.
  3. Vorschlag des Ortschaftsrates zur Wahl der Stellvertretung des Ortsvorstehers oder der Ortsvorsteherin durch den Gemeinderat
    1. Gemäß § 71 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) werden ein oder
      mehrere Stellvertreter oder Stellvertreterinnen des Ortsvorstehers oder der Ortsvorsteherin nach der
      Wahl der Ortschaftsräte durch den Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrates aus der Mitte des
      Ortschaftsrates gewählt. Der Stellvertreter oder die Stellvertreterin des Ortsvorstehers oder der
      Ortsvorsteherin muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
      Der Ortschaftsrat wählt bis zu drei Stellvertretungen des Ortsvorstehers oder der Ortsvorsteherin und
      schlägt diese dem Gemeinderat zur Wahl der Stellvertretung des Ortsvorstehers oder der
      Ortsvorsteherin vor.
  4. Benennung von Urkundspersonen und deren Stellvertretung für die Protokolle durch den Ortschaftsrat
  5. Besetzung des Ausschusses für Planung, Bauwesen und Umwelt (Ausschuss II)
  6. Besetzung des Kulturbeirates Durlach
  7. Benennung der Pfleger für die Stadtteilfriedhöfe iin Durlach und Aue
  8. Benennung von je einem Mitglied pro Partei oder Wählervereinigung für die Einsichtnahme von Baugesuchen durch den Ortschaftsrat
  9. Benennung eines Mitgliedes für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe durch den Ortschaftsrat
  10. Benennung der Vertreter für den Gutachtenausschuss durch den Ortschaftsrat
  11. Benennung der Vertreter für dem Umlegungsausschuss durch den Ortschaftsrat
  12. Neue technische Umsetzung des Mundart-Dichterwegs und der Weinwanderwege
  13. Festsetzung des Entgelts für die Vermietung der Durlacher Toilettenwagens
  14. Überprüfung der Standortauswahl für die Stellplätze der Durlacher Schloss-Schule nach Abschluss des Bauvorhabens
  15. Durchführung eines Durlacher PV-Dächer-Programms unter Einbindung regionaler Bürgergenossenschaften
  16. Bericht zum Umsetzungsstand des Durlacher Verkehrskonzepts
  17. Mitteilungen des Stadtamtes Durlach
  18. Mündliche Anfragen

Weitere Informationen

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