Zensus 2022: Karlsruhe schneidet vergleichsweise gut ab

Verlässliche Einwohnerzahl ist Grundlage für zahlreiche Regelungen. Foto: cg / Logo: pm

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Deutschland hat Inventur gemacht. Vor über zwei Jahren, mit Stichtag 15. Mai 2022, wurde nach rund zehn Jahren wieder ein bundesweiter Zensus durchgeführt, der sowohl eine Volkszählung als auch eine Gebäude- und Wohnungszählung umfasste.

Für Bund, Länder und Kommunen sind die Ergebnisse des Zensus von großer Bedeutung, werden doch neben Daten zur Bevölkerung, Erwerbstätigkeit sowie Gebäude- und Wohnsituation vor allem die für Finanzzuweisungen maßgeblichen amtlichen Einwohnerzahlen hierüber ermittelt. Sie bilden die Grundlage für den Finanzausgleich und sind wichtige Richtgrößen für zahlreiche Gesetze und Verordnungen.

Ausgehend von dem Stand des kommunalen Melderegisters am Zensus-Stichtag wurden zwischen Mitte Mai und Mitte Juli 2022 im Rahmen einer Haushaltsstichprobe zahlreiche Personen in Privathaushalten persönlich befragt sowie alle Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften erfasst. Die hierüber gewonnenen Erkenntnisse über Abweichungen zum Melderegister führten dann im Rahmen eines komplexen Hochrechnungsverfahrens zu statistischen Bereinigungen seitens des Statistischen Bundesamtes und darüber letztlich zur Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl.

Einwohnerzahl deutlich über Melderegisterstand

In Karlsruhe lag die amtliche Einwohnerzahl bislang deutlich über dem Melderegisterstand. Am 30. Juni 2022 waren 298.430 Personen mit Hauptwohnung gemeldet. Die alte amtliche Bevölkerungsfortschreibung (auf Basis des Zensus 2011) wies indessen mit 307.227 Einwohnerinnen und Einwohnern rund 8.800 Personen mehr für die Fächerstadt aus. Dass die Ergebnisse der stadteigenen und der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung abweichen, ist nicht zuletzt eine Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1983, welches ein Zurückfließen von Daten aus der Statistik in den Verwaltungsvollzug ausdrücklich untersagt (Rückspielverbot). Dies hat einen Abgleich zwischen Volkszählungsergebnissen und dem Melderegister seitdem unmöglich gemacht und die Abweichungen immer größer werden lassen. Ein registergestützter Zensus birgt für Kommunen, Länder und Bund also durchaus Überraschungen.

Aktuellere Zahlen liegen vor

Mehr als zwei Jahren nach dem eigentlichen Zensus-Stichtag hat die amtliche Statistik des Bundes und der Länder nun die neuen Einwohnerzahlen veröffentlicht. Für Karlsruhe wurden am 15. Mai 2022 insgesamt 305.408 Personen mit Hauptwohnung festgestellt. Damit liegt die neue amtliche Bevölkerungszahl der Fächerstadt um 0,6 Prozent (-1.819 Personen) unter der bisherigen – auf der Basis des Zensus 2011 fortgeschriebenen – Einwohnerzahl zum Stand 30. Juni 2022.

Karlsruhe gehört damit ebenso wie die Universitätsstädte Freiburg (-0,6 Prozent), Ulm (‑0,9 Prozent) und Mannheim (-0,2 Prozent) zu den Großstädten mit vergleichsweise geringen Verlusten. Deutlich größere Korrekturen nach unten gab es für Heidelberg (-4,7 Prozent) und Stuttgart (-3,4 Prozent). Ein Minus bei der ermittelten Bevölkerungszahl war bei Hochschulstandorten mit vielen Studierenden und entsprechend hoher Fluktuation sowie großen Städten mit zahlreichen ausländischen Zu- und Fortzügen erwartet worden, da es hier im Laufe der Zeit zu Ungenauigkeiten kommen kann.

7.560 Personen über stadteigenen Melderegisterstand

Das Ergebnis aus dem Zensus 2022 stellt sich für die Fächerstadt durchaus positiv dar. Zunächst liegt die amtliche Einwohnerzahl um 7.560 Personen über dem stadteigenen Melderegisterstand. Die neue Einwohnerzahl ist weniger stark gesunken als im Schnitt in anderen baden-württembergischen Großstädten (durchschnittlich -0,7 Prozent) und ebenso weniger stark als auf Landesebene (-1,2 Prozent). Für die Finanzzuweisungen der Stadt könnte sich dies möglicherweise vorteilhaft auswirken. Die neue amtliche Einwohnerzahl dient als Fortschreibungsbasis bis zum nächsten Zensus voraussichtlich im Jahr 2031.

Erst mit dem Feststellungsbescheid wird die amtliche Einwohnerzahl rechtswirksam. Jede Kommune kann Widerspruch einlegen, wenn sie im mitgelieferten Datenblatt Ungereimtheiten ausmacht. Auch einige demografische Eckzahlen der Haushaltsstichprobe und Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus wurden bekannt gegeben. Diese werden nun analysiert und sukzessive veröffentlicht.

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