Nicht selten verhalten sie sich dann aber auch vollkommen anders als sonst. Dabei wird oftmals auch über die Stränge geschlagen. Regeln, die normalerweise eingehalten werden, geraten dabei mitunter in Vergessenheit oder werden in dieser Zeit einfach außer Acht gelassen.
Für viele gehören Alkohol und Zigaretten zum Feiern dazu, oftmals gibt es beim Konsum dann auch keine festgelegte Grenze – aber aufgepasst: Für Kinder und Jugendliche gelten auch und gerade während der „fünften Jahreszeit“ die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Veranstalter von Festen und Umzügen, Zünfte, Vereine und besonders auch Eltern tragen die Verantwortung dafür, dass die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes bei den verschiedenen Fastnachtsveranstaltungen eingehalten werden.
Jugendschutzteams der Stadt Karlsruhe sowie des Landratsamts werden wie gewohnt bei Umzügen und Veranstaltungen in der Region zum Einsatz kommen, sie sind sichtbar in der Menge, greifen ein, wenn erkennbar alkoholisierte Jugendliche teilnehmen. Außerdem werden Jugendliche gezielt und präventiv auf den Konsum von Alkohol angesprochen. Die Jugendschutzteams bestehen dabei aus Vertretern der Jugend- und Sozialbehörden, Rettungskräften sowie der Polizei.
Hier einige praktische Tipps – auch für Veranstalter
- Farbige Stempel oder Bänder am Handgelenk für die unterschiedlichen Altersgruppen erleichtern die Kontrolle bei Einlass sowie bei der Getränkeausgabe.
- Keine Jugendlichen beim Getränkeverkauf oder an der Theke einsetzen.
- Beim Einlass auf mitgebrachte Alkoholika achten.
- Bei Umzügen keinen Alkohol verteilen.