Seit 1888 fährt das Bähnle, Deutschlands älteste noch im Betrieb befindliche Standseilbahn, erst mit Wasserballast, seit den 1960er Jahren modernisiert und elektrisch, über eine 315 Meter lange Strecke auf den Durlacher Hausberg. Dabei werden rund 100 Höhenmeter überwunden, mit einer Steigung von bis zu 36 Prozent.
Das Ende naht
Noch fährt sie, die Turmbergbahn – und befördert in diesen Tagen Fahrgäste nur noch im Winterfahrplan an Wochenenden und Feiertagen von 10 bis 18 Uhr. Doch das Ende naht: Der Betrieb dieser Turmbergbahn wird am Sonntag, 29. Dezember 2024, eingestellt und ist bald Geschichte.
Wer also noch einmal dieses Erlebnis haben möchte, wenn Durlach und Karlsruhe mit jedem Höhenmeter weiter sichtbar werden, wenn der Blick in die Ferne dann freigegeben wird, der sollte sich sputen, denn zum 31. Dezember 2024 läuft die Genehmigung für die Turmbergbahn aus. An den Samstagen gibt es von den Verkehrsbetrieben für Bürgerinnen und Bürger noch die Gelegenheit, die Bahn live und kostenfrei zu erleben, ebenso am letzten geplanten Betriebstag (siehe „Artikel zum Thema“).
Schon oft wurde in der langen Geschichte der Bahn die Betriebserlaubnis verlängert, doch jetzt ist endgültig Schluss, teilte die Landesbergdirektion mit, die im Regierungspräsidium Freiburg angesiedelt ist und landesweit den Betrieb von Seilbahnen beaufsichtigt. Das Ende der historischen Durlacher Turmbergbahn sei definitiv: „An der Turmbergbahn, insbesondere an den Fahrzeugen und der Fahrbahn, ist ein gravierender Verschleiß erkennbar. Ein weiter fortschreitender Verschleiß würde aus heutiger Einschätzung den sicheren Betrieb der Bahn und damit die Sicherheit der Fahrgäste und der Allgemeinheit gefährden.“
Verkürzung von Prüfintervallen reicht nicht mehr
Diesem Verschleiß könne über das Jahr 2024 hinaus auch durch weitere organisatorische Maßnahmen, wie zum Beispiel einer nochmaligen Verkürzung von Prüfintervallen, nicht entgegengewirkt werden. „Daher kann die Landesbergdirektion nach derzeitiger Sach- und Rechtslage keine Betriebserlaubnis über den 31.12.2024 hinaus erteilen.“
Denn immer wieder kam die Frage auf, welche Möglichkeiten es denn noch geben könnte, die historische Bahn zu erhalten – gerade mit Blick auf ältere Bahnen wie in Stuttgart oder dem Schweizer Fribourg, die zuverlässig seit Jahren unterwegs sind. Direkt gefragt: Was bräuchte es für eine eventuelle weitere Verlängerung?
Wesentliche Umbaumaßnahmen notwendig
Eine weitere Betriebserlaubnis für die Turmbergbahn käme nur dann in Betracht, wenn insbesondere die Sicherheit der Anlage gewährleistet sei, aber auch alle weiteren gesetzlichen Anforderungen erfüllt seien. „Dies kann aus behördlicher Sicht nur mit der Durchführung wesentlicher Umbaumaßnahmen erfolgen, insbesondere dem Ersatz der beiden Fahrzeuge und der Erneuerung der Fahrstrecke inklusive der Brückenbauwerke als Teil der Infrastruktur.“
Modernisierung hätte schon längst erfolgen können
Eine deutliche Ansage, die nicht wirklich Spielraum für den Erhalt der historischen Wägelchen auf der alten Strecke lässt. Demnach hätten nur mit umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen die Voraussetzungen für eine Betriebserlaubnis über den 31. Dezember 2024 hinaus erfüllt werden können. Mit anderen Worten, die Maßnahmen hätten aber bis Ende 2024 abgeschlossen sein müssen, doch die Entscheidung hierüber lag, so die Aussage der Landesbergdirektion im Regierungspräsidium Freiburg, „beim Seilbahnunternehmer als Vorhabenträger, also den VBK“.
Historisch hin oder her
Die haben es nicht gemacht. Allerdings geht es nicht nur um etwas Farbe, neue Räder, Seile, Streckenausbesserung oder Türen, „sondern um eine gesamte Betrachtung“, so die Landesbergdirektion: Eine Betriebserlaubnis nach dem Landesseilbahngesetz umfasse die gesamte Seilbahnanlage. „Hier einbegriffen sind im Wesentlichen die Stationen, die Fahrzeuge, die Strecke mit den dazugehörigen mechanischen und elektrotechnischen Einrichtungen sowie dem Antrieb und den Bremsen“ – und dabei spielt in Sachen Erhaltung der Faktor „historisch“ nicht wirklich eine Rolle! An erster Stelle stehe im Fokus der Landesbergdirektion die öffentliche Sicherheit und Ordnung. „Hierbei sind insbesondere die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“ Bei der Turmbergbahn könne diese gesetzlich verankerte Forderung eben nur durch umfangreiche Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen erreicht werden.
Was jetzt kommt; ob Sanierung, Modernisierung, Umbau oder Erweiterung, wie die Bahn dann aussehen wird oder ob es für die Dauer der Maßnahmen einen Ersatz gibt – darüber befindet am heutigen Mittwoch zunächst der Durlacher Ortschaftsrat (siehe „Artikel zum Thema“).