Am 12. August 2024 entschied die Vergabekammer, dass die Stadt Karlsruhe die Firma Knettenbrech + Gurdulic (K+G) nicht mit der Erweiterung der Vollserviceleistungen bei der Wertstofftonnenleerung beauftragen darf. Nach eingehender Prüfung des Beschlusses und unter Berücksichtigung der neueren Entwicklungen hat die Stadt sich gegen das Einlegen einer Beschwerde beim Oberlandesgericht entschieden. Der Auftrag sollte im Rahmen eines Vergabeverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an K+G vergeben werden.
Vollservice „von früher“ vom Tisch
Die Stadt geht davon aus, dass sowohl aus rechtlichen als auch tatsächlichen Gründen nur K+G diese Leistung erbringen kann. Die Vergabekammer folgte der Argumentation der Stadt für die Wahl dieser Verfahrensart nicht. Ein Beschwerdeverfahren wäre mit Unwägbarkeiten verbunden. Zudem ist nicht mit einer schnellen Entscheidung zu rechnen. „Die Auftragsvergabe hätte die Möglichkeit geboten, die Probleme beim Vollservice zumindest für einen großen Teil der Karlsruher Haushalte kurzfristig zu lösen“, so Bürgermeisterin Bettina Lisbach. „Wir bedauern sehr, dass wir das Anliegen des Gemeinderates zum jetzigen Zeitpunkt nicht wie geplant umsetzen können.“
Es wird nicht mehr geklingelt (siehe Artikel zum Thema)
Direkt nach Mitteilung der Vergabekammer hatte zudem K+G angekündigt, bei verschlossenen Haus- und Hoftüren zukünftig nicht mehr zu klingeln. Aufgrund dieser und weiterer Minderleistungen durch K+G prüft die Stadt derzeit die Einleitung rechtlicher Schritte gegen das Entsorgungsunternehmen. Es ist vorgesehen, dass der Gemeinderat sich in seiner nächsten Sitzung am 24. September mit dem weiteren Vorgehen in Sachen Wertstoffabholung befasst.
Wichtig: Für Bürgerinnen und Bürger gilt weiterhin
Der Behälterstandplatz aller Wertstofftonnen darf zum nächstmöglichen auf öffentlicher Fläche liegenden Halteplatz des Sammelfahrzeugs nicht mehr als 15 Meter entfernt sein. Die Transportwege müssen befestigt sein und dürfen keine Stufen und keine Steigungen von mehr als fünf Prozent haben. Auch müssen Haus- und Hoftüren geöffnet oder selbstständig zu öffnen sein, da bei Abholung bis auf weiteres durch K+G nicht geklingelt wird. Die Wertstofftonnen, die diesen Anforderungen an den Behälterstandplatz nicht entsprechen, sind rechtzeitig am Entleerungstag am Straßen- oder Gehwegrand oder an einer anderen entsprechenden Stelle bereitzustellen und nach der Abholung unverzüglich wieder an ihren Standplatz zurückzubringen.