Erweiterter Vollservice für Wertstofftonne: Stadt Karlsruhe kann neuen Vertrag nicht abschließen

Entsorgungsfirma „Knettenbrech + Gurdulic“ bei der Leerung der Wertstofftonnen in Durlach. Foto: cg

Entsorgungsfirma „Knettenbrech + Gurdulic“ bei der Leerung der Wertstofftonnen in Durlach. Foto: cg

Die Stadt kann den Entsorger Knettenbrech + Gurdulic nicht, wie ursprünglich von Verwaltung und Gemeinderat angestrebt, mit einer Erweiterung der Vollserviceleistung beauftragen. Dies hat die Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe im Rahmen eines von einem Konkurrenzunternehmen beantragten Nachprüfungsverfahrens entschieden.

Derzeit wertet die Stadt Karlsruhe die Entscheidung der Vergabekammer aus und bewertet das weitere Vorgehen. Die Stadt Karlsruhe ist gewillt, Rechtsmittel beim Oberlandesgericht einzulegen und bereitet die Einlegung der Beschwerde vor.

Für Karlsruher Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Entscheidung der Vergabekammer, dass die Wertstofftonnen am Leerungstag auch weiterhin satzungskonform bereitgestellt werden müssen. An Standorten, an denen die Behälter frei zugänglich sind, ebenerdig und höchstens 15 Meter von der Straße entfernt stehen, ist am Abholtag nichts zu veranlassen. Für nicht frei zugängliche Wertstofftonnen ist die Zugänglichkeit zu gewährleisten.

Der Behälterstandplatz darf zum nächstmöglichen auf öffentlicher Fläche liegenden Halteplatz des Sammelfahrzeugs weiterhin nicht mehr als 15 Meter entfernt sein. Die Transportwege müssen befestigt sein und dürfen keine Stufen und keine Steigungen von mehr als fünf Prozent haben. Liegen diese Bedingungen nicht vor, sind die Wertstofftonnen rechtzeitig am Entleerungstag am Straßen- oder Gehwegrand oder an einer anderen entsprechenden Stelle bereitzustellen und nach der Abholung unverzüglich wieder an ihren Standplatz zurückzubringen.

Hintergrund

Das private Entsorgungsunternehmen K + G übernimmt im Rahmen der Umsetzung des Verpackungsgesetzes seit Januar 2024 die Abholung der Wertstoffbehälter. Neben umfangreichen Beschwerden zum Leerungsservice des Unternehmens gibt es zwischen Stadt und K + G auch Meinungsverschiedenheiten zum Umfang der vom Vollservice umfassten Leistungen. Daher wurden Nachverhandlungen nötig, um möglichst vielen Karlsruherinnen und Karlsruhern die gewohnte Abholung zu ermöglichen (siehe „Artikel zum Thema“). So wurde in Verhandlungen mit K + G und der Stadt Karlsruhe der Vollservice präzisiert. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 19. März 2024 beschlossen, das entsprechende Angebot über die präzisierten Vollserviceleistungen bei der Wertstoffsammlung mit Wegstrecken bis zu 27 Metern (anstatt 15 Meter) und einer Treppenstufe sowie Klingeln für ein Entgelt in Höhe von 870.000 Euro netto pro Jahr bis zum 31. Dezember 2026 anzunehmen.

Im Zuge der Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses erhob ein Mitbewerber im Ausschreibungsverfahren der Betreiber Dualer Systeme die erste Verfahrensrüge und stellte einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer. Die Vergabekammer verpflichtete die Stadt daraufhin bei fortbestehender Vergabeabsicht, über die Wahl der Verfahrensart unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer neu zu entscheiden und die Entscheidung sorgfältig zu begründen.

Die Stadt Karlsruhe führte dementsprechend ein Verfahren gemäß den Vorgaben des Vergaberechts und der Vergabekammer durch. Ein Mitbewerber hatte daraufhin am 6. Juli 2024 diese Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb erneut als rechtswidrig gerügt und nach Rückweisung der Rüge durch die Stadt Karlsruhe ein weiteres Nachprüfungsverfahren erwirkt. Die Vergabekammer beim Regierungspräsidium gab dem Mitbewerber recht und untersagte der Stadt nun den Vertragsschluss.

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