Die Lösung für den Vollservice bei der Karlsruher Wertstofftonne zögert sich weiter hinaus. Nach Erteilung einer Rüge hat ein Dienstleistungsunternehmen bei der Vergabekammer Baden-Württemberg, die beim Regierungspräsidium Karlsruhe angesiedelt ist, einen Nachprüfungsantrag zum Gemeinderatsbeschluss vom 19. März 2024 eingereicht. Mit seinem Nachprüfungsantrag wendet sich das Entsorgungsunternehmen gegen die Vereinbarung durch die Stadt mit Knettenbrech + Gurdulic (K+G).
Nach etlichen Gesprächen im Rahmen des Umstellungsprozesses hat sich die Stadt Karlsruhe gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 19. März 2024 unlängst mit K+G darauf geeignet, dass ab dem 1. April 2024 die Vollserviceleistungen bei der Wertstoffsammlung bei Wegstrecken bis zu 27 Metern und einer Treppenstufe für ein Entgelt in Höhe von jährlich 870.000 Euro netto durchgeführt werden (siehe „Artikel zum Thema“). Gegen diese Vereinbarung wurde nun der oben genannte Nachprüfungsantrag eingereicht.
Die Stadt habe sich bemüht, mit K+G eine Lösung zu finden, die für möglichst viele Haushalte in Karlsruhe den Vollservice sichert. Sie strebt weiterhin eine solche Lösung an. „Leider ist die Umsetzung aber aus rechtlichen Gründen nun kurzfristig nicht möglich. Sobald sich hieran etwas ändert, wird die Öffentlichkeit umgehend informiert“, so die Stadtverwaltung.
Die Stadt Karlsruhe vertritt weiterhin die Meinung, dass nur eine Einigung mit K+G in Betracht kommt, da weder eine Erbringung der erweiterten Leistungen durch das Team Sauberes Karlsruhe oder einen beauftragten Dritten sinnvoll möglich wäre, noch die Beauftragung eines Dritten zur Bereitstellung der Behälter eine wirtschaftlichere und einfachere Lösung darstellen würde.
Vorerst keine Verbesserungen für die Bürger
Mit einer Entscheidung der Kammer wird innerhalb von voraussichtlich fünf Wochen gerechnet. Bis dahin wird der Wertstoff in Karlsruhe weiterhin durch K+G den Vorgaben der Satzung entsprechend abgeholt. Wo die Tonnen ebenerdig und höchstens 15 Meter von der Straße entfernt steht, ist am Abholtag nichts zu veranlassen. In allen anderen Fällen werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, ihre Behälter am Leerungstag möglichst auf dem Gehweg bereitzustellen.