Adressat sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die bislang noch keine Erklärung für die Grundsteuer B abgegeben haben. Sie waren vor Wochen noch mal von den Finanzämtern gebeten worden, ihre Erklärung einzureichen. Dafür hatten sie eine sechswöchige Frist eingeräumt bekommen. Insgesamt hatten die Eigentümerinnen und Eigentümer über ein Jahr Zeit, ihre Erklärung für die Grundsteuer B abzugeben.
Schätzungen gehen selten zugunsten der Eigentümer aus
Die Finanzämter werden im nächsten Schritt dazu übergehen, den Grundsteuerwert der betroffenen Grundstücke zu schätzen. Die Schätzungen können zuungunsten der Eigentümerinnen und Eigentümer ausfallen. Denn die Finanzämter können Steuervergünstigungen ohne eine Grundsteuererklärung nicht berücksichtigen. Beispielsweise wenn ein Grundstück vorwiegend für eigene Wohnzwecke genutzt wird.
Man kann noch reagieren
Wer eine Schätzankündigung erhält, kann immer noch seine Grundsteuerklärung abgeben, um eine Schätzung zu vermeiden. Deshalb enthält jede Schätzungsankündigung noch mal eine Frist. Die Finanzämter werden dann voraussichtlich ab November die Grundsteuermessbescheide auf Basis von Schätzungen verschicken.