Bereits aufgetretene Unfälle beweisen, dass dadurch die Sicherheit auf den Friedhöfen beeinträchtigt wird. Für Unfälle oder Sachschäden, die durch schadhafte oder nicht mehr standfeste Grabmale hervorgerufen werden, haften die Nutzungsberechtigten der Grabstätte.
Nach der Friedhofsatzung der Stadt Karlsruhe sind Grabmale dauerhaft zu gründen. Alle Personen, die Nutzungsrechte an Grabstätten auf den Karlsruher Friedhöfen haben, werden daher aufgefordert, die Standfestigkeit des Grabmals zu prüfen. Schräg stehende oder mit dem Fundament bzw. Sockel nicht mehr fest verbundene Grabmale müssen aufgerichtet und standsicher befestigt werden.
Wegen der von Grabsteinen ausgehenden Gefahren bedarf die standsichere Befestigung einer fachkundigen Ausführung durch ein zugelassenes Fachunternehmen.