Influenza A bei Wildvögeln in Karlsruhe

Nilgans vor dem Karlsruher Schloss. Symbolfoto: cg

Nilgans vor dem Karlsruher Schloss. Symbolfoto: cg

Seit einigen Wochen sind in Baden-Württemberg wieder Nachweise der Geflügelpest bei verschiedenen Wildvögeln zu verzeichnen.

Vergangene Woche wurde nun auch der erste Fall in dieser Saison bei einem Wanderfalken im Stadtkreis Karlsruhe bestätigt, der am 19. Februar 2023 am Durlacher Tor mit zentralnervösen Symptomen aufgefunden worden war. Das Chemische-Veterinär-Untersuchungsamt in Karlsruhe meldete einen positiven Influenza A Nachweis bei diesem Tier. Es wurden Proben zur Bestätigung an das Friedrich-Löffler-Institut gesendet.

Geflügelhalter müssen Biosicherheitsmaßnahmen einhalten

In diesem Zusammenhang möchte die Stadt Karlsruhe alle Geflügelhaltenden daran erinnern, in ihren Beständen strenge Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um einen Ausbruch bei gehaltenem Geflügel zu verhindern. Seit dem 21. Januar gilt auch eine landesweite Allgemeinverfügung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR), in der verschiedene Sicherheitsmaßnahmen angeordnet werden. Die Verfügung ist online veröffentlicht (siehe Links).

Neben der Sicherung der Stalleingänge gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung durch betriebsfremde Personen sowie der Einhaltung von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen ist es unbedingt erforderlich, dass die Tierhalterinnen und Tierhalter unverzüglich das zuständige Veterinäramt informieren, wenn sie Krankheitserscheinungen oder unklare Todesfälle in ihrer Tierhaltung feststellen.

Weitere Informationen

Das MLR hat zur Allgemeinverfügung begleitend eine Pressemitteilung veröffentlicht (siehe Links).

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