Der westliche Stadteingang von Durlach inklusive Gelände vor dem Durlacher Bahnhof und dem so genannten „Stachus“ (siehe Grafik) sei in die Jahre gekommen und bedarf schon lange einer grundlegenden Sanierung, so die Bürgergemeinschaft. Umso größer sei die Freude der Durlacher Bürgerinnen und Bürger gewesen, als Anfang 2020 Pläne für die Ausweisung eines entsprechenden Sanierungsgebietes bekannt wurden. Entsprechend zahlreich und engagiert sei im Jahr 2020 die Beteiligung der Bürger bei der Vorstellung der Pläne und dem Bürgerworkshop mit Ortsbegehung gewesen (siehe Artikel zum Thema).
„Nun gibt hier die Stadt jedoch wieder das bei der Bürgerschaft bereits gefestigte Bild ab, dass nichts vorangeht. Erst werden Ortsbegehungen und Planungen gemacht, dann herrscht jahrelanger Stillstand“, kritisiert der Verein.
Auch Ortschaftsrat kritisiert Verwaltung
Grund für den Unmut ist der Vorschlag der Stadtverwaltung, aufgrund Personalmangel und angespannter Haushaltslage den Antrag für das Sanierungsgebiet „Stadteingang Durlach“ für zwei Jahre zurückzustellen. Dies wurde seitens des Ortschaftsrates in der September-Sitzung abgelehnt. Auch die Priorisierung der Sanierungsgebiete in Karlsruhe seitens der Stadtverwaltung konnte in der anschließenden Gemeinderatssitzung nicht erläutert werden, da der entsprechende Punkt von der Tagesordnung genommen wurde. Stattdessen bekamen die Mitglieder des Ortschaftsrates die unveränderte Beschlussvorlage im Oktober erneut vorgelegt. Unverständnis, „Zeitverschwendung“, keine neue Sachlage: Der Ortschaftsrat reagierte mit deutlicher Kritik am Vorgehen, lehnte die Beschlussvorlage somit einen Monat später erneut ab.
Thema im Gemeinderat
Das weitere Vorgehen der Sanierungsgebiete unter Berücksichtigung der Ressourcen ist nun Thema in der morgigen Gemeinderatssitzung (TOP 15). „Daher fordert die Bürgergemeinschaft Durlach und Aue 1892 e.V. die Mitglieder aller Gemeinderatsfraktionen dringend auf, in der Sitzung des Gemeinderates [...] die Verschiebung des Antrages um weitere zwei Jahre abzulehnen“, so die Bürgergemeinschaft in ihrer Mitteilung.
Ergänzung (25. Oktober 2022)
Abstimmungsergebnis im Gemeinderat (TOP 15 b)
Die Beschlussvorlage wurde abgelehnt.