Portal zur Unterstützung bei Beschulung ukrainischer Schüler

Unterstützungskräfte gesucht. Foto: cg

Unterstützungskräfte gesucht. Foto: cg

Über ein Internetportal können sich Freiwillige, die dabei helfen möchten, geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler zu beschulen, registrieren lassen. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die an unseren Schulen ankommen, wird steigen.

Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) hat am 25. März 2022 das Registrierungsportal für Helferinnen und Helfer zur Beschulung von ukrainischen Schülerinnen und Schülern freigeschaltet (siehe Links). Freiwillige, die dabei helfen möchten, die geflüchteten Kinder und Jugendlichen zu beschulen, können sich ab sofort registrieren lassen. „Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die vor dem Krieg fliehen und an unseren Schulen ankommen, wird steigen“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper. Sie erklärt: „Deswegen brauchen wir an den Schulen weitere Unterstützung und sind für jede Person dankbar, die dabei hilft, den Kindern und Jugendlichen mit dem Schulbesuch wieder etwas Normalität zu vermitteln.“

Für die Beschulung geflüchteter ukrainischer Schülerinnen und Schüler und zu deren Unterstützung können sich unter anderem Pensionäre, ausgebildete Lehrkräfte (auch aus der Ukraine oder anderen Nationen), Studierende, Personen mit pädagogischer Vorbildung sowie Erzieherinnen und Erzieher oder auch andere Freiwillige mit entsprechenden Vorerfahrungen melden. Nach der Registrierung auf dem Portal werden Qualifikationen, wie zum Beispiel eine vorherige Lehramtsausbildung abgefragt, die Sprachkenntnisse, die eine Bewerberin beziehungsweise ein Bewerber mitbringt, und die Wünsche für einen Einsatzort erfasst. Das Portal gilt für alle Schularten. Eine Übersetzung aller Informationen in die ukrainische und russische Sprache wird demnächst vorliegen. Letzte Detailfragen mit Blick auf die Beschäftigung von Lehrkräften aus der Ukraine werden aktuell zwischen den Bundesländern abgestimmt.

Auch Bestandslehrkräfte können unterstützen

Wenn eine Beschäftigung als Lehrkraft oder ein sonstiges Tätigwerden möglich ist, nimmt das zuständige Regierungspräsidium mit der Bewerberin beziehungsweise dem Bewerber Kontakt auf. Für den Fall, dass die Bedürfnisse der Schule mit den Wünschen der Freiwilligen zusammenpassen, kann das Regierungspräsidium Personen, die als Lehrkräfte eingesetzt werden, einen befristeten Arbeitsvertrag anbieten. Natürlich können auch Lehrerinnen und Lehrer, die bereits im Schuldienst beschäftigt sind, Unterstützung leisten. Sie können ihre Bereitschaft gegenüber der Schulleitung anzeigen, welche die Schulverwaltung informiert. „Jede und jeder, der helfen möchte, ist eingeladen, sich zu melden. Die Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine werden es Ihnen danken. Denn bei all den schlimmen Erlebnissen können Sie ihnen etwas Struktur, Halt und vielleicht auch ein wenig Freude vermitteln. Klicken Sie sich rein, wir freuen uns auf Sie“, sagt Kultusministerin Schopper.

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