Auch die Nutzung mitgebrachter Grills oder offene Feuer sind dort und im gesamten Wald verboten. Sobald sich die Situation entspannt, werden die Grillplätze wieder geöffnet.
Rauchverbot im Wald
Das Forstamt bittet zudem eindringlich darum, das grundsätzlich vom 1. März bis 31. Oktober geltende Rauchverbot im gesamten Wald unbedingt zu beachten. Auch wildes Grillen oder Feuer machen ist im Wald grundsätzlich verboten und muss unterbleiben. „Wer dagegen verstößt, handelt grob fahrlässig und gefährdet Wald und Natur in hohem Maße“, erläutert Forstamtsleiter Ulrich Kienzler. Das Rauch- und Grillverbot wird in den nächsten Tagen verstärkt überwacht. Bei Verstößen drohen Geldbußen oder sogar Strafverfahren.
Rauchentwicklungen und Waldbrände unverzüglich melden
Forstamtsleiter Kienzler bittet alle Waldbesucher, vorsichtig und aufmerksam zu sein. Verdächtige Beobachtungen über Rauchentwicklung oder Waldbrände müssten unverzüglich über die Rufnummer 112 mit möglichst präzisen Ortsangaben an die Feuerwehr gemeldet werden. Die schnelle Alarmierung und die Feuerwehren hätten bisher die Entstehung großer Waldbrände verhindert, so Kienzler.