Bodenrichtwertzonen für Karlsruhe neu justiert

Die Grundsteuerreform erforderte außerplanmäßige Überarbeitung der Bodenrichtwertzonen. Foto: cg

Die Grundsteuerreform erforderte außerplanmäßige Überarbeitung der Bodenrichtwertzonen. Foto: cg

Rechtzeitig zum Inkrafttreten der Grundsteuerreform hat der Gutachterausschuss der Stadt Karlsruhe die neuen Bodenrichtwerte zur Veröffentlichung freigegeben.

Waren die Werte bisher in erster Linie ein Orientierungspunkt, ob der Preis für eine Immobilie der Situation am Markt entspricht, so kommt dem Karten- und Zahlenwerk eine weitere Bedeutung hinzu. Aufgrund der Grundsteuerreform sind die Bodenrichtwerte jetzt auch Basis für die Grundsteuerermittlung. Daher wurde der Turnus für die Überprüfung außerplanmäßig verkürzt und eine neue Version verabschiedet, die zum 1. Juli in Kraft tritt.

Gesamtzahl steigt auf 846 Zonen

Insgesamt gibt es in Karlsruhe nun 846 verschiedene Bodenrichtwertzonen, davon sind 73 neu und fünf wurden in benachbarte integriert. Für die wenigen Ausnahmefälle, in denen städtebauliche und steuerliche Richtwerte voneinander abweichen, etwa für Gemeinbedarfsnutzungen oder beim Wohnen im Außenbereich, hat die Grundstücksbewertungsstelle ein Erläuterungsblatt erstellt.

Informationen sind online verfügbar

Grundlage für die Bodenrichtwerte ist wiederum die Auswertung von Kaufverträgen. Wie der kürzlich vorgestellte Immobilienmarktbericht ausweist, zeigen die Preisindizes für nahezu alle Grundstücksarten weiter nach oben. Die für die Steuerermittlung relevanten Bodenrichtwerte stehen ab sofort online zur Verfügung (siehe Links).

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