Der Begriff Mikrozensus bedeutet „kleine Volkszählung“. Es handelt sich dabei um eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung, bei der seit 1957 jedes Jahr ein Prozent der Haushalte bundesweit befragt wird. Allein in Baden-Württemberg betrifft dies etwa 55.000 Haushalte, darunter auch zahlreiche in Karlsruhe. Die Teilnahme ist Pflicht.
Lage der Bevölkerung realistisch abbilden
Nicht die Personen selbst, sondern die Anschriften der Gebäude, in denen sie wohnen, wurden nach einem mathematischen Zufallsverfahren ausgewählt und bleiben bis zu vier Jahre in der Befragung. Die Auskunftspflicht dient dazu, mit dem Mikrozensus repräsentative und aktuelle statistische Informationen bereitzustellen und die Lage der Bevölkerung im Land realistisch abzubilden. Dabei sind die Auskünfte der Menschen im Rentenalter, von Studierenden sowie von Erwerbslosen genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten oder Selbständigen. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen dann Behörden und Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft als Planungsgrundlage und sind gerade in Zeiten der Corona-Pandemie, die wirtschaftliche und soziale Veränderungen auslöst, von Bedeutung.
Erhebungsbeauftragte können sich ausweisen
Für die Durchführung des Mikrozensus werden Erhebungsbeauftragte eingesetzt, die sich mit einem Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes legitimieren können. Ausgewählte Haushalte finden im Briefkasten ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg vor. Darin sind die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, der Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Landesamts nachzukommen oder einen Papierbogen auszufüllen. Eine volljährige Person kann die Auskünfte für alle Haushaltsmitglieder erteilen.