Ausgangsbeschränkung im Karlsruher Stadtgebiet für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene

Zusätzliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen treten in Kraft. Foto: cg

Zusätzliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen treten in Kraft. Foto: cg

7-Tage-Inzidenz liegt an zwei aufeinanderfolgenden Tagen über 500.

Schon seit dem 24. November 2021 gelten in Baden-Württemberg nach der Corona-Verordnung strengere Regeln für nicht-immunisierte, also weder geimpfte noch genesene Personen. Unter anderem hat die Landesregierung während der Alarmstufe II Ausgangsbeschränkungen in Stadt- und Landkreisen eingeführt, in denen die 7-Tage-Inzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen über 500 liegt.

Dies liegt im Stadtkreis Karlsruhe nun vor: Nachdem die 7-Tage-Inzidenz am Donnerstag, 13. Januar 2022, 547,3 und am Freitag, 14. Januar 2022, 608,6 betragen hat, gelten ab Samstag, 15. Januar 2022, auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe schärfere Regeln für nicht-immunisierte Personen. Die entsprechende Feststellung des Gesundheitsamts wurde auf der Internetseite des Landkreises (siehe Links) unter „Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr

Damit gilt ab sofort für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr. Ausnahmen gibt es bei Vorliegen triftiger Gründe, unter anderem im Hinblick auf die Berufsausübung, den Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern und beim Spazierengehen sowie der körperlichen Bewegung allein im Freien. Ausgenommen von den Ausgangsbeschränkungen sind außerdem Minderjährige sofern sie asymptomatisch sind.

Weitere Informationen

Alle Informationen zur aktuellen Corona Verordnung sind auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg (siehe Links) nachzulesen. Die Maßnahmen treten wieder außer Kraft, sobald die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 500 liegt.

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