Bald verbindliche Regelungen für E-Scooter

E-Scooter an der Endhaltestelle in Durlach. Foto: cg

E-Scooter an der Endhaltestelle in Durlach. Foto: cg

Stadt Karlsruhe in konstruktivem Austausch mit Verleihfirmen.

E-Scooter sind aus dem Straßenbild nicht mehr wegzudenken, gehören zur urbanen Mobilität. So beliebt die sogenannten Sharing-Fahrzeuge bei Nutzerinnen und Nutzern sind, so stark ist auch der Ruf nach einer klareren Regulierung. Insbesondere behindernd abgestellte Elektroroller erhitzen regelmäßig die Gemüter. Mit Inbetriebnahme der ersten E-Scooter 2019 hat die Stadt ein Merkblatt (siehe Links) entwickelt, das insbesondere die Themen Nachhaltigkeit, Verkehrssicherheit, Parkverbotszonen und Anzahl der Fahrzeuge im Kernbereich der Stadt beinhaltet.

„Wir stehen mit den Verleihfirmen im konstruktiven Austausch, um das bestehende Merkblatt in eine wirksame, einheitliche und auch verbindlichere Gestaltungsregelung weiterzuentwickeln“, erklärt der zuständige Ordnungsdezernent Dr. Albert Käuflein. Bislang hätten zwei Gesprächsrunden stattgefunden, um verschiedene Lösungsansätze und das weitere Prozedere abzustimmen. „Die Rückmeldungen und die Mitwirkungsbereitschaft der Verleihfirmen sind durchweg positiv“, rechnet Käuflein bis Mitte des Jahres mit einer verbindlichen Richtlinie.

Voraussichtlich ab Ende März können verkehrsbehindernd abgestellte E-Scooter auch über die Anwendung KA-Feedback (siehe Links) gemeldet werden. Sie ist Teil der neuen „Karlsruhe-App“, die in den App-Stores erhältlich ist. Die Beschwerde wird den Verleihfirmen dann direkt zugeleitet.

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