Der Wert wird auf die für Schulen allgemein vorgesehene Solltemperatur von maximal 20 °C geändert. Grundlage ist die aktuell veröffentlichte Einschätzung des Kultusministeriums Baden-Württemberg. Sie räumt Kommunen keine direkte Möglichkeit ein, im Rahmen der notwendigen Energieeinsparungen abweichende Raumtemperaturen festzulegen.
Andere Lösungen sind in den Schulen möglich, wenn sie die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz bieten. Da alle weiteren Einsparmaßnahmen in den Schulen mit den generell gültigen Regeln für Arbeitsstätten vereinbar sind, bleiben diese bestehen. So können Schulen auch weiterhin durch zahlreiche Maßnahmen im Schulbetrieb ihren Beitrag zur Energieeinsparung leisten.