Mit der neuen Corona-Verordnung ist ein Nachweis für die Impfung, beispielsweise für den Zugang zu 2G- oder 2G plus-Veranstaltungen, nur noch mit einem QR-Code möglich. Nicht mehr ausreichend ist dagegen die Vorlage des gelben Impfpasses, da dieser sich nicht zur digitalen Anwendung eignet. Bürgerinnen und Bürger, die bislang lediglich den gelben Impfpass benutzt haben, sollen noch bis 1. Dezember 2021 die Möglichkeit erhalten, sich einen QR-Code ausstellen zu lassen.
Der QR-Code befindet sich auf dem digitalen Impfzertifikat, das die Menschen entweder direkt bei ihrer Impfung erhalten oder mit dem gelben Impfpass im Anschluss an die Impfung in der Apotheke abholen können. Der QR-Code kann dann entweder mit der Corona-Warn-App oder der CovPass-App eingelesen werden.
„Dadurch wollen wir sicherstellen, dass es Impfpassfälscher künftig schwerer haben“, so Minister Lucha abschließend.