Verständlich ist, dass es für die Anwohner von Bergbahn- und Turmbergtraße die bis zu sechs Meter mit dem Heck in die Höhe ragenden Bergbahnwägen, die mit PKW angeblich nicht zu unterquerenden Gleise bei der jetzigen Talstation und das geplante Äußere der Stationen Ärgernisse darstellen. Ärgerlich aber ist, dass die Kritiker des Projektes keine Alternativen vorschlagen, sondern es total negieren. Denkbar wäre doch, dass Herr Prof. Gassmann als Architekt und Anführer der Gegner einen Gegenentwurf zum Äußeren der Bergbahnstationen erstellt, zumal die VBK dazu offensichtlich nicht in der Lage sind. Selbst Ortsvorsteherin Ries forderte in der Projektvorstellung am 7. Oktober 2020 eine „Einbeziehung“ bei der Gestaltung der Tal- und Bergstation. Es sei im ureigenen Interesse, dass nebendran (neben der Turmbergterrasse) kein Gebäude stehe, welches nicht auch architektonisch (dazu) passe. Auch Dr. Rausch (SPD) bezweifelte, ob die Ästhetik hier stimme und OR Köster (Grüne) meinte, „dass es kein Problem sein sollte, ein paar gestalterische Gegenentwürfe vorzulegen“. Sein Parteikollege Pötzsche drückte sein Missfallen über das Vorgehen der VBK in Bezug auf die gestalterische Umsetzung des Projektes aus. Was man an dieser Stelle brauche, sei überhaupt nicht diskutiert und besprochen worden. Und Parteikollegin Dr. Klingert betonte nochmals die Notwendigkeit einer Mittelstation: „Ja, man wolle sie haben.“
Nach so viel Kritik konnte nun der geneigte Zuhörer bass erstaunt einen Vortrag mit seit 2020 Altbekanntem und artigen Nachfragen erleben. Drei Workshops unter Ausschluss der Öffentlichkeit haben mit Klein-Klein-Korrekturen bewirkt, dass der anfänglichen Kritik vollkommene Harmonie gewichen ist, obwohl die Außenhaut der Bergbahnstationen so bleibt wie geplant, obwohl die Mittelstation nicht kommt und eine Unterführung für PKW schon gar nicht.
Dafür darf der Ortschaftsrat in großzügiger Weise die Farbe der Kabinen bestimmen, aber es gab keine Nachfrage zur sicheren Evakuierung der Fahrgäste im Notfall. Immerhin müsste bei einem Stillstand der Bahn auf freier Strecke ein Höhenunterschied von gut 1,70 Meter zwischen Kabine und Bergegweg überwunden werden. Da dürfte noch nicht mal eine Selbstrettung von nicht mobilitätseingeschränkten Personen möglich sein, geschweige denn von Rollifahrern. Es gibt dazu eine Reihe von Sicherheitsvorschriften, angefangen von der EU-Seilbahnrichtlinie über das Landesseilbahngesetz mit seinen Nebenbestimmungen über die DIN EN 1909 bis hin zum „Leitfaden für die Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen“. Auch wurde nicht nachgefragt, ob die bis zu zwei Meter Höhe aufgeständerte Gleisfahrbahn mit den Prinzipien des Landschaftsschutzes vereinbar ist, oder warum in den Stationen keine Toiletten vorgesehen sind. Alles Fragen, auf denen der interessierte Zuhörer eine Antwort erwartet hätte.
Seit 2016 quält sich nun schon die Planung dahin. Gut vorstellbar ist, dass der Planfeststellung ein jahrelanger Rechtsstreit der „Freunde“ folgt, nur weil die VBK nicht willens ist, z.B. eine PKW-fähige Unterführung zu planen. Man darf gespannt sein, ob 2024 mit dem Bau begonnen werden kann und in welcher Ausführung.